Geflügelpest in Unterfranken: Vorsicht bei toten Vögeln

In Europa breitet sich weiterhin die Geflügelpest (auch "Vogelgrippe" genannt) aus. Meist werden Hausgeflügel wie Hühner oder Wasservögel wie Enten und Schwäne befallen. Das "Vogelgrippe"-Virus kann auch von gesund wirkenden Tieren übertragen werden. Menschen sollten im Kontakt mit Geflügel Vorsicht walten lassen und tote Vögel nicht anfassen. Auch Haustiere sollte man von verendeten Vögeln fernhalten.

 Seit Anfang 2021 sind Fälle von Geflügelpest in Unterfranken nachgewiesen worden. Das Vetreinäramt hat dazu folgende Informationen veröffentlicht:

„Geflügelpest“ (Aviäre Influenza) – Merkblatt zum Umgang mit tot aufgefundenen Vögeln:

Wasservögel wie Enten können das "Vogelgrippe"-Virus übertragen, ohne selbst zu erkranken. Menschen sollten im Kontakt mit Geflügel aktuell Vorsicht walten lassen, um eine Verbreitung zu verhindern. (Foto: Tina Göpfert)
  1. Wie muss ich mich bei Fund eines toten Wildvogels verhalten?

Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel sowie Rabenvögel sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dieses wird über das weitere Vorgehen informieren.

Die Meldung und Einsammlung offensichtlich verunfallter Vögel (z.B. Verkehrsunfall, Flug gegen eine Fensterscheibe) ist derzeit nicht erforderlich. Bei der Bergung und Handhabung verendeter Tiere sind allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen (z.B. die Verwendung von Einmalhandschuhen, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Tragen von Schutzkleidung (Inaktivierung des Erregers beim Waschen mit 60°C) , Verwendung von geeigneten flüssigkeitsdichten Transportmaterialien) zu beachten.

Das aktuelle Formular „Meldung über Vogelfund/ Tierfund“ liegt diesem Schreiben bei. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der geänderten Fax-Nummer des Veterinäramtes ältere Formblätter nicht mehr verwendet werden können. Die aufgesammelten Vögel werden nach Meldung durch das Veterinäramt abgeholt. Bis zur Abholung sind die Tiere möglichst kühl und gesichert vor dem Zutritt Unbefugter zu lagern. Nach Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln ist in jedem Fall eine gründliche Handreinigung mit Seife durchzuführen. Personen, die Kontakt zu verendeten Wildvögeln hatten, sollten Geflügelställe zum Schutz vor einer möglichen Virusübertragung für einen Zeitraum von 48 Stunden nicht betreten. Wichtig: das Veterinäramt benötigt zwingend alle Angaben auf dem Formblatt „Meldung über Vogelfund/Tierfund“ (Fundort mögl. mit Koordinaten, Vogelart, Ansprechpartner).

  1. Allgemeine Informationen

2.1. Was ist Geflügelpest? Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich. Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (zum Beispiel H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.

2.2. Wo kommt das Virus her? Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Virusträger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet.

2.3. Was sind die Symptome der Geflügelpest? Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Stunden bis maximal 21 Tagen zeigen die betroffenen Tiere Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

2.4. Wie wird die Erkrankung übertragen? Das Virus kann einerseits über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie erkranken selbst nicht an Geflügelpest, können das Virus aber über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Andererseits ist auch die indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiter verbreitet werden.

2.6. Wie lange überlebt das Virus auf Gegenständen (Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen), Einstreu, Kot etc.? Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen etc., ist das Virus bei 20 Grad eine Woche lang lebensfähig. Bei 4 Grad überlebt das Virus bereits bis zu einen Monat.

2.7. Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar? AI-Viren sind stark an Vögel angepasst, daher ist eine Übertragung auf den Menschen unwahrscheinlich. Hierbei muss jedoch zwischen den zirkulierenden Virus-Subtypen unterschieden werden. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass insbesondere Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind, da für eine Infektion des Menschen die Aufnahme großer Virusmengen erforderlich ist. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen. Eine Infektionsausbreitung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet. Dennoch sollten Personen nach Kontakt mit infiziertem Geflügel für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von Krankheitssymptomen, wie Atemwegserkrankungen oder Bindehautentzündungen, achten. Bei Auftreten dieser Symptome sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht und eine Testung durchgeführt werden.

2.8. Können Haustiere wie Hunde und Katzen die Geflügelpest übertragen bzw. diese verbreiten? Nein, nach dem bisherigen Wissensstand nicht. Mit dem Virustyp H5N8 sind bislang nur wildlebende Vögel und Nutzgeflügel infiziert worden. Auch wenn Hunde oder Katzen tot aufgefundene Wildvögel fressen, kann nach derzeitigem Wissensstand eine Erkrankung der Tiere ausgeschlossen werden. Eine indirekte Übertragung des Erregers durch Haussäugetiere (z.B. Kot kranker Vögel auf Pfoten/Fell) kann jedoch eine Rolle bei der Infektion von Geflügelbeständen spielen. Daher soll ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. 2006 verendeten an dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 jedoch auch Säugetiere wie Marder und Hauskatzen.

Quelle: Landratsamt Würzburg