Der regionale Entsorgungsbetrieb team orange teilt mit, dass ab dem 1. Januar 2025 die Abfallgebühren steigen werden. Eine Standard-Restmülltonne mit 60 Litern wird dann jährlich 231,69 Euro kosten. Das Unternehmen muss kostenneutral wirtschaften. Gründe für die Erhöhung sind Inflation, gestiegene Kosten beim Personal, der Energie und so weiter.
Wie das kommunale Entsorgungsunternehmen team orange mitteilt, werden die Abfallgebühren ab dem 1. Januar 2025 steigen. Eine Standard-Restmülltonne mit 60 Litern wird dann jährlich 231,69 Euro kosten. Team orange ist seit 2004 für die regionale Entsorgung zuständig und gehört zum Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg. Es muss kostenneutral wirtschaften und nennt mehrere Gründe für die Gebührenerhöhung, darunter die allgemein hohe Inflation, eine Steigerung bei den Energie- und Personalkosten, steigende Kosten für die Entsorgung von Abfällen und die seit 2024 fälligen CO-2-Zuschläge, steigende sonstige Kosten z.B. für Fahrzeuge oder Dienstleistungen wie den Unterhalt von Anlagen oder einen steigenden Personalaufwand durch höhere rechtliche Anforderungen in allen Bereichen.
Sämtliche Gebühren werden für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis Würzburg eingesetzt. Dazu zählen z.B. die Leerung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen, die Abholung von Altmetall, Elektroaltgeräten, Grüngut und Sperrmüll oder der Betrieb der Wertstoffhöfe und Kompostieranlagen.
Höhere Gebühren ab 1. Januar 2025
Die Höhe der Abfallgebühr orientiert sich an der Größe Ihrer Restmülltonne. Zur Bestimmung des jeweiligen Fassungsvermögens wird pauschal ein Mindestvolumen von 15 Litern Restmüll pro Bewohner angesetzt. Als Bewohner zählen alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen, unabhängig von Alter oder Dauer ihres tatsächlichen Aufenthalts. An jedem Grundstück ist mindestens eine 60-Liter-Restmülltonne (kleinste Gefäßgröße) vorzuhalten.
Sollte es innerhalb eines Kalenderjahres zu Änderungen (z. B. wegen der Geburt eines Kindes) kommen, kann das Restmüllvolumen jederzeit angepasst werden. Kunden erhalten dann einen monatsgenauen Änderungsbescheid, der entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung beinhaltet.
Die neuen Abfallgebühren ab 1.1.2025:
| Restmüllbehälter in Litern | zulässige Personenzahl | Abfallgebühr/ Jahr |
| 60 | bis 4 | 231,69 Euro |
| 90 | bis 6 | 295,10 Euro |
| 120 | bis 8 | 358,51 Euro |
| 240 | bis 16 | 612,14 Euro |
| 1.100 | --- | 2.461,31 Euro |
Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Grundstücke ist ein weiteres Restmüllgefäß in angemessenem Umfang bereitzustellen. Werden Grundstücke sowohl gewerblich als auch privat genutzt, ist eine Aufstockung des privat benötigten Restmüllvolumens notwendig und zulässig.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung sind einmal jährlich zum 15. Februar fällig. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder die Gebühren selbst überweisen.
Weitere ausführliche Informationen über die neuen Abfallgebühren finden Sie in einem Infoblatt von team orange unter https://www.team-orange.info/muellabfuhr/leistungen-gebuehren/m_4643

