Illegale Rodungen am Scheckert sorgen für Ärger

Illegale Rodungen auf einem Privatgrundstück nahe des neuen Baugebiets Scheckert-Lausrain sorgten für Unmut. Es lagen keine Genehmigungen vor, somit verstoßen die Rodungen gegen geltendes Recht und stellen einen naturschutzrechtlichen Eingriff dar, der Konsequenzen haben kann. Die Naturschutzbehörde ist informiert.

In der letzten Gemeinderatssitzung war ein Thema die Erweiterung des Geltungsbereichs Baugebiet Scheckert / Lausrain. Hintergrund der Erweiterung ist, dass durch den ursprünglichen Bebauungsplan einzelne Grundstücke zerteilt wurden. Zur "Abrundung" des Baugebiets hat der Gemeinderat nun nach einer vormaligen Begehung des Bauausschusses sowie Einzelgesprächen mit Grundstückseigentümern mehrheitlich mit 12 gegen 4 Stimmen der MM entschieden, dass das Baugebiet leicht nach Norden ausgeweitet wird, indem Flurstücke von rund 1000 m² plus 418 m² inkludiert werden. Aufgrund der Biotopkartierung sind mehrere kleine Flächen jedoch nicht bebaubar, das Landratsamt Würzburg wird mit einbezogen.

Illegale Rodungen sind naturschutzrechtliche Eingriffe und damit strafbar. (Foto: Brigitte Muth-von-Hinten)

Der Fraktionsvorsitzende der MM, Gerhard von Hinten, merkte an, dass er am Vortag gesehen habe, dass im fraglichen Gebiet Bäume gefällt und Hecken gerodet wurden und fragte nach, ob dafür eine Genehmigung vorgelegen habe. Bürgermeister Waldemar Brohm (CSU) erklärte, dass für eine solch große Fläche keine Genehmigung von der Gemeinde erteilt werden könne. Diese muss von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt erteilt werden. Wenn besonders schützenswerte Pflanzungen wie etwa Fledermausquartiere betroffen sind, muss die Genehmigung zur Rodung sogar bei der Oberen Naturschutzbehörde eingeholt werden. Brohm hatte wegen der Rodungen bereits beim Landratsamt nachgefragt - es lagen keine Genehmigungen vor. Somit sind die Rodungen illegal und stellen einen naturschutzrechtlichen Eingriff dar, der Konsequenzen haben kann. Der Sachverhalt liegt inzwischen der Unteren Naturschutzbehörde vor. Brohm sagte, er mißbillige die Rodungen und könne sie weder tolerieren noch nachvollziehen. Zudem seien die Rodungen völlig unsinnig, denn sie hätten keinerlei Auswirkungen auf das Baugebiet, auf den Baupreis oder sonstiges. In der Bachwiese hatte es bedauerlicherweise bereits einen ähnlichen Vorfall gegeben.