Nachspiel zum Flugblatt: MM verliest Erklärung zur Stellungnahme der Gemeinde und veröffentlicht eigene Stellungnahme

"Wir machen einen Strich drunter und wollen zu konstruktiver Sacharbeit zurückkehren" erklärte Gerhard von Hinten, Fraktionsvorsitzender der Margetshöchheimer Mitte (MM) in der jüngsten Gemeinderatssitzung versöhnlich. Es ging um die im Gemeindeblatt vom September veröffentlichte Stellungnahme zum Flugblatt "Für den Erhalt eines naturnahen Ortseingangs" von G. Rothmund (siehe auch Blog-Artikel https://www.margetshoechheim-blog.de/politik-gemeinde/gemeinde-gemeinderat/2-flugblatt-veraergerte-den-gemeinderat-klarstellung).

Problematisch an der Stellungnahme der Gemeinde war nämlich, dass sie aufgrund des starken Termindrucks ohne Absprache mit den Fraktionen veröffentlicht wurde. Sowohl die MM als auch die SPD waren davon ausgegangen, dass die Stellungnahme wegen des Redaktionsschlusses beim Mitteilungsblatt erst einen Monat später, also im Oktober-Blättle, abgedruckt hätte werden können. Bürgermeister Waldemar Brohm entschuldigte sich öffentlich für das bedauerliche Ereignis und erklärte, dass es zu der Panne gekommen sei, weil man zu schnell habe handeln wollen und den Veröffentlichungstermin zu optimistisch einschätzte. Werner Stadler, Fraktionsvorsitzender der SPD, findet die Situation aber unproblematisch, da die SPD der veröffentlichten Stellungnahme der Gemeinde zum Flugblatt nachträglich voll zustimme und die Position der MM bei einer gemeinsamen Abstimmung sowieso keine Mehrheit gehabt hätte.

Folgende Erklärung zur Position der MM in Bezug auf das Flugblatt verlas von Hinten in der Gemeinderatssitzung am 13.10.:


"Abweichend von der Mehrheit des Gemeinderats nehme ich wie folgt Stellung zum Info-Blatt von Herrn Rothmund.

- Ich kann keine wesentlichen Fehler erkennen.

- Die Gebäudelängen summieren sich auf 45 m statt auf 50 m, allerdings ohne Parkplätze. Die Voranfrage der Gemeinde umfasst sogar 2000 m².

- Es wird in einen ökologisch bedeutsamen Streuobstbereich eingegriffen, das zeigen auch die geplanten Ausgleichsma´nahmen.

- Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Boden führen zu Nitratfreisetzung und anschließender Versiegelung. Das kann unser Trinkwasser gefährden.

- Insgesamt steht es Bürgerinnen und Bürgern frei, diese Eingriffe in die Natur in ästhetischer und ökologischer Sicht anders zu beurteilen als der Gemeinderat.

Gerhard von Hinten

Fraktionsvorsitzender der Margetshöchheimer Mitte"

Auf der Webseite der MM ist zudem eine ausführliche Stellungnahme zur Stellungnahme der Gemeinde veröffentlicht:

"Die falschen bzw. nicht sachlichen Ausführungen im Informationsblatt stellt die MM folgendermaßen richtig:

Die Ausführungen sind keine Korrektur der Aussage des Flugblattes, sondern eine Werbung für das Streuobstzentrum, das auch an anderer Stelle errichtet werden kann. Die These des Flugblatts wird bestätigt durch Herrn Kube vom Landratsamt, der „von einem relativ hochwertigen Streuobstbestand“ spricht.

Eine einzige Zeile im Text nimmt Stellung zur These des Flugblatts, allerdings ist diese These verharmlosend und nicht sachlich, wie von mir in der Sitzung gefordert: Zitat: Sicherlich werden bei der Baumaßnahme ein paar Bäume entfernt werden."

Gerade die Notwendigkeit von größeren Ausgleichsmaßnahmen, die hier von der Gemeinde angesprochen und die von Herrn Kube gefordert werden, bestätigt zusätzlich die Befürchtung des Flugblattes.

„Überdimensionierter Gebäuderiegel“?

Die hier mehrmals verwendeten Begriffe „harmonisch“und „sich einfügen“ sind eine subjektive Wertung, die ich nicht teilen kann.

Zudem ist der Satz der Antwort des Bürgermeisters „(nicht 50 m, wie behauptet)“ eindeutig falsch. Das Flugblatt spricht von „insgesamt mit dem weiteren Bürogebäude ... von etwa 50 Metern Länge.“

Richtig ist, und dies sollte die Gemeinde korrigieren, dass die öffentlich gezeigte Planskizze folgende Größen vorsieht:

Der Baukörper Bürogebäude noch ohne Parkplätze hat 20 Meter Länge und 10 Meter Breite und das in doppelstöckiger Ausführung. Der Baukörper Streuobstzentrum hat zum einen das Bürogebäude von 10 mal 10 Metern, die Höhe kann man der Skizze nicht entnehmen, zum anderen eine Lager-und Maschinenhalle von 15 mal 5 Metern, auch hier ist die Höhe nicht der Skizze zu entnehmen. Also beträgt die Summe der Baukörper nicht „etwa 50 Meter“, wie das Flugblatt sagt, sondern nur 45 Meter, wie die Planskizze vermuten lässt. Der anvisierte Flächenverbrauch liegt weit über 2000 m2, da die dem Streuobstzentrum zugeordnete Fläche größer ist, als die dem Bürogebäude zugeordnete Fläche.

„Mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung“?

1. Wenn die Gemeinde den Flächennutzungsplan anspricht, dann sollte sie nicht von „bebaubarer Fläche“ sprechen, sondern davon, dass der Flächennutzungsplan an dieser Stelle, ein allgemeines Wohngebiet und kein Misch-oder Gewerbegebiet vorsieht. Auch hat die Gemeinde die bestehende Wasserschutzzonenverordnung nicht in den Flächennutzungsplan eingearbeitet.

Mir ist nicht bekannt, dass der Bürgermeister dieses Vorhaben (Ansiedlung eines Gewerbes) in der Bürgerversammlung angesprochen hat. Auch gab es keine Einbindung der Öffentlichkeit wie bei der Planung zu Gestaltung des Mainufers.

2. Richtig ist, dass das Thema Bürogebäude mehrmals in öffentlicher Sitzung angesprochen wurde:

Allerdings ist das Thema in den Gemeinderatssitzungen jeweils sehr spät behandelt worden (11.2.20 und 10.3. 20) und damit kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen worden. Erst im Bauausschuss im August 2020 (11.08.20) fand das Thema eine breitere öffentliche Beachtung.

3. Das Thema „Streuobstzentrum“ wurde im Gemeinderat noch nicht ausführlich diskutiert, insbesondere gibt es keine Zahlen zu den Kosten. Warum wurde der Antrag zum Bau eines Streuobstzentrums, welcher auf meine Anfrage hin von Bürgermeister Brohm bestätigt wurde, dem aktuellen Gemeinderat noch nicht vorgelegt? Hier fehlt nicht nur die Einbindung der Öffentlichkeit, sondern auch die des Gemeinderats.

„Nitratausschüttung im Wasserschutzgebiet“?

1. Richtig ist, dass die Gemeinde der These des Flugblatts zustimmen müsste, dass Oberflächeneingriffe Nitratausschüttung und Versiegelung zur Folge haben. Diese Aussage wird aber von der Antwort der Gemeinde ignoriert, dafür wird angeführt: „größere Erdbewegungen sind nicht vorgesehen“. Das Wort „größere“ ist relativ, korrekt ist, dass die Erdbewegungen ein Gebiet von mehr als 2000 m2 betreffen (Siehe oben Aussage der Gemeinde!). Damit entlarvt sich die Aussage der Gemeinde als unsachlich und irreführend.

2. Bei den angeführten Beispielen für Bauvorhaben im Zeilweggebiet, wird nicht gesagt, dass es sich dabei um ein schon sehr lang beschlossenes Baugebiet handelt. Dagegen ist das hier angesprochene Gebiet ein neuer Bereich, für den kein Bebauungsplan beschlossen ist und für den -so das Landratsamt -auch kein Bebauungsplan möglich ist. Damit ist dies keine Antwort auf die These des Flugblatts, sondern ein Versuch zu relativieren und zu verschleiern. Beide Argumentationslinien sind unsachlich und sollten nicht verwendet werden.

 Zum Textabschnitt "Zusammenfassung":

Diese Zusammenfassung ist weitgehend eine Wiederholung der unsachlichen Positionen im vorausgehenden Text. Daher kann ich auch der Zusammenfassung nicht zustimmen. Ich wiederhole, den Ausführungen des Bürgermeisters zu den Thesen des Flugblatts kann ich mich aus den oben angeführten Gründen nicht anschließen.

Gerhard von Hinten"