Bürgerentscheid Zeilweg: wie die MM-Webseite mit Fake News über die Berichterstattung im Margetshöchheim Blog agiert

Neuerdings ist die Berichterstattung über den Bürgerentscheid zum Zeilweggebiet leider zur Schlammschlacht geraten. Gespickt mit Fake News hat die örtliche Partei Margetshöchheimer Mitte (MM) auf ihrer Webseite http://www.margetshoechheimer-mitte.de/sonderseiten/025e73ad201310e02/index.html aktuell mehrere Artikel zum Thema Bürgerentscheid veröffentlicht. Diese enthalten nachweislich zahlreiche falsche Behauptungen über die Berichterstattung des Margetshöchheim Blog. Der Margetshöchheim Blog steht für eine seriöse, objektive und neutrale Berichterstattung im Ort. Sichergestellt wird dies durch eine Redaktion, die über umfangreiche Fachkenntnisse und langjährige Berufserfahrung in der journalistischen Arbeit verfügt und ebenso die rechtlichen Aspekte korrekter journalistischer Arbeit kennt und achtet. Hier die Chronologie darüber, wie die falschen und haltlosen Behauptungen der MM über die Berichterstattung im Margetshöchheim Blog zustande kamen und was wirklich Fakt ist:

29. Juni: Ab dem 29.Juni haben die Initiatoren des Ratsbegehrens ihre Flyer an die Haushalte verteilt und die Webseite www.main-streuobstzentrum.de lanciert. Die Redaktion des Margetshöchheim Blog wurde von den Initiatoren darüber informiert. Daraufhin erschien auf dem Margetshöchheim Blog der Hinweis, dass die Initiatoren des Ratsbegehrens einen Flyer verteilt haben, sowie per eingefügtem Link der Hinweis auf die Webseite mit Angabe der drei Rubriken der Webseite. Im Beitrag war ein Bild vom Screenshot der Startseite der neu lancierten Webseite integriert.

Eine pdf Datei wurde nicht veröffentlicht.

Vonseiten der Bürgerinitiative lagen zu diesem Zeitpunkt und an den darauffolgenden Tagen keinerlei Informationen vor.

Auf der MM-Webseite heißt es hierzu:

"9.7.21: Auf dem Blog der Gemeinde Margetshöchheim wurde ausführlich auf die Darstellung von CSU und SPD zum Bürgerentscheid hingewiesen. (...)"

Dies trifft nicht zu. Es wurde zu keiner Zeit über Inhalte bzw. die Darstellung von CSU und SPD (=Ratsbegehren) hingewiesen. Schon gar nicht "ausführlich". Es wurde lediglich die Verteilung des Flyers bekanntgegeben. Der damalige Text im Blog lautete:

"Bis zum 25. Juli können die Margetshöchheimer durch ihr Kreuzchen auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids abstimmen, wie es mit dem Zeilweg-Gebiet am Ortseingang künftig weitergehen soll. Nachdem der Gemeinderat mehrheitlich für eine Bebauung mit zwei Gebäuden - ein Bürogebäude für einen ortsansässigen Ingenieur sowie ein Streuobstzentrum zur Unterstützung der Margetshöchheimer Streuobstgenossenschaft - gestimmt hatte, formierte sich eine Bürgerinitiative gegen das Vorhaben. Kürzlich wurden die Stimmzettel für die Briefwahl an alle Wahlberechtigten verteilt. (=Einleitung)

Um den Bürgern stichhaltige Informationen an die Hand zu geben, haben CSU und SPD als Initiatoren des Ratsbegehrens einen Flyer sowie eine eigene Webseite lanciert, die das Thema unter den Menüpunkten "Wissenswertes", "Fragen und Antworten" und "Streuobstzentrum" erläutert. Die Webseite finden Sie unter http://main-streuobstzentrum.de/"

Zu diesem Zeitpunkt hat die Bürgerinitiative keinerlei Informationen oder Veröffentlichungen bekanntgegeben.

Ebenso heißt es auf der MM-Webseite:

"10.7.21: Wir hatten gestern darauf hingewiesen, dass auf dem Blog der Gemeinde zwar auf den Text des Flugblatts von CSU und SPD hingewiesen wurde, nicht aber auf die Veröffentlichung der Bürgerinitiative."

Auch dies ist nicht wahr. Es wurde im Blog zu keiner Zeit auf den Text des Flyers von CSU und SPD hingewiesen. Weder bevor noch nachdem der Flyer der Bürgerinitiative veröffentlicht war. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass es einen Flyer (sowie eine Webseite) gibt. Inhaltliche Auszüge wurden zu keiner Zeit im Blog veröffentlicht. Auch eine pdf nicht. Lediglich der Link zur neu eingerichteten Webseite des Ratsbegehrens war veröffentlicht.

5. Juli: Per Email bittet der 2. MM-Vorsitzende Peter Etthöfer darum, eine Stellungnahme der MM zum Bürgerentscheid von deren Webseite auf dem Blog zu veröffentlichen. Die Redaktion antwortete wie folgt:

"Unbeteiligte Dritte können zu den verschiedenen Positionen des Bürgerentscheids beliebig Stellung nehmen; dabei stehen sie jedoch mit den beiden Initiatorenkreisen nicht in direktem Zusammenhang und sind deshalb von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.
Da die MM meines Wissens weder der einen noch der anderen Seite der Initiatoren des Bürgerentscheids angehört, sondern lediglich Partei ergreift, ist hier kein Anlass für eine Veröffentlichung parteiinterner Meinungen gegeben. Dieses Vorgehen entspricht journalistischen Leitlinien."
 

7. Juli: Am 7. Juli hat die Bürgerinitiative begonnen, ihre Flyer für das Bürgerbegehren an die Haushalte zu verteilen. Am Abend des 7. Juli wurde dieser Redaktion gegen 22:30 Uhr per Mail der Flyer der Bürgerinitiative als pdf zugeschickt. Zu diesem Zeitpunkt wurde in der Redaktion nicht mehr gearbeitet. Die Mail der Bürgerinitiative war unübersichtlich, da auch Mailverkehr anderer Personen darin integriert war.

8. Juli: Die Mail der Bürgerinitiative wurde am Morgen bearbeitet. Die Mail war unübersichtlich, in Folge wurde die angefügte pdf am Ende der Mail übersehen. Dies war ein Fehler der Redaktion, der sofort eingeräumt und bei der Bürgerinitiative entschuldigt wurde.

Da sich der Flyer der Bürgerinitiative am 8. Juli im Briefkasten der Redaktion befand, wurde auf diesen umgehend im Blog hingewiesen. Dafür wurde der Beitrag über den Bürgerentscheid Zeilweg entsprechend angepasst. Der Text lautete ab da:

"Die Initiatoren des Ratsbegehrens hatten bereits Anfang Juli einen Flyer sowie eine eigene Webseite lanciert, die das Thema unter den Menüpunkten "Wissenswertes", "Fragen und Antworten" und "Streuobstzentrum" erläutert. Die Webseite finden Sie unter http://main-streuobstzentrum.de/

Auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben jetzt kürzlich einen Flyer an die Bürger verteilt, der ihre Argumente gegen eine Bebauung darlegt. Eine Webseite für weiterführende Informationen gibt es vonseiten der Bürgerinitiative nicht."

Außerdem wurde der Screenshot der Webseite vom Ratsbegehren aus dem Beitrag gelöscht. Auch dies geschah im Sinne einer gleichwertigen Berichterstattung, weil die Bürgerinitiative keine eigene Webseite hat, von der man einen Screenshot hätte machen können.

Auf der MM-Webseite heißt es hierzu:

"Über die Darstellung der Bürgerinitiative fand sich bis zum Stand 8.7.21, 22.30 Uhr lediglich folgender Hinweis:
"Auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben jetzt kürzlich einen Flyer verteilt, der ihre Argumente gegen eine Bebauung darlegt. Eine Webseite für weiterführende Informationen gibt es vonseiten der Bürgerinitiative nicht."

Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass BI und die Befürworter des Ratsbegehrens grundsätzlich gleich behandelt werden müssen."

Mit dieser Darstellung soll der Eindruck erweckt werden, der Margetshöchheim Blog habe das Bürgerbegehren und das Ratsbegehren nicht gleichwertig behandelt. Dies trifft nicht zu. Es gab vonseiten der Bürgerinitiative keine weiteren Informationen; so blieb der Redaktion nur die Möglichkeit, den Hinweis auf die ausgeteilten Flyer zu veröffentlichen, wie es zuvor auch zum Ratsbegehren geschehen war. Pdf zu den Flyern der beiden Initiatorenkreise waren zu diesem Zeitpunkt gleichberechtigt nicht veröffentlicht, da es zu diesem Zeitpunkt technisch noch gar nicht möglich war, pdf Dateien außerhalb von Webseiten in den Blog zu integrieren.

Am 8. Juli ging gegen 17:00 erneut eine Mail der Bürgerinitiative ein. Zu diesem späten Zeitpunkt wurde in der Redaktion nicht mehr gearbeitet. In der Mail enthalten waren als Anhang ein pdf des Flyers für das Bürgerbegehren sowie im Mailtext zwei Links zu den pdf des Bürgerbegehrens auf der Homepage der MM sowie auf der Homepage des örtlichen Bund Naturschutz. In dieser Mail wurde seitens der Initiatorin des Bürgerbegehrens darum gebeten, die Links im Blog Beitrag zum Bürgerentscheid zu veröffentlichen, weil das Bürgerbegehren nicht dieselben Ressourcen und daher keine eigene Homepage habe.

9. Juli: Am nächsten Morgen (9.7.) wurde diese Mail umgehend beantwortet wie folgt:

"im Sinne einer ausgewogenen und journalistisch korrekten Berichterstattung kann ich nur Informationen zur Verfügung stellen, die mir ausschließlich von den beiden Initiatorenkreisen zur Verfügung gestellt werden. (...). Ein Link von einer Webseite unbeteiligter Dritter kann leider nicht veröffentlicht werden; hier (...) handelt es sich eindeutig um eine unbeteiligte dritte Partei. Genauso verhielt es sich mit der Bitte der MM, deren Stellungnahme im Blog zu veröffentlichen. Auch dies wäre im Sinne korrekter journalistischer Berichterstattung unseriös. Den Flyer kann ich gerne veröffentlichen, allerdings bräuchte ich die Datei dafür als jpg. Format. pdf-Dateien kann ich aus technischen Gründen nicht einpflegen. Bitte senden Sie mir die Datei entsprechend zu, dann kommt die in den Blog."
 
Kurz darauf fand ein Telefongespräch mit zwei Vertreter*innen der Bürgerinitiative statt, die sich darüber beschwerten, dass der Link auf der Homepage von MM oder BN nicht im Blog veröffentlicht wurde. Die Argumente der Redaktion, dass dies journalistisch nicht korrekt wäre, weil es sich sowohl bei der MM als auch beim BN um unbeteiligte Dritte handelt, die mit dem Ratsbegehren oder Bürgerbegehren nichts direkt zu tun haben und daher nicht als Quelle dienen können, wurden ignoriert. Weiters gab es die haltlosen Vorwürfe, dass eine pdf des Ratsbegehrens veröffentlicht worden sei, vom Bürgerbegehren aber nicht. Den Vertretern der Bürgerinitiative wurde daraufhin erklärt, dass überhaupt keine pdf veröffentlicht wurde, weil dies technisch nicht möglich war. Tatsächlich hatte es sich um einen Screenshot gehandelt. Auch dies wurde ignoriert. Anschließend wurde die Webhosting-Firma kontaktiert, um das Problem mit den nicht integrierbaren pdf Dateien zu lösen. Es stellte sich heraus, dass die entsprechende Anleitung für das Blog-System gefehlt hatte. Die Firma reichte die Anleitung zeitnah nach. Die pdf der Flyer von Bürgerbegehren und Ratsbegehren wurden umgehend in den Blog Beitrag integriert.
 
Auf der MM-Webseite wird außerdem behauptet:
"Als Frau (...), den Hinweis auf die Veröffentlichungen von CSU und SPD auf den Blog setzte, hätte sie, um Chancengleichheit zu gewährleisten, von sich aus bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens anfragen müssen, ob sie ebenfalls aktuelle Informationen zur Veröffentlichung haben. Das ist wohl nicht erfolgt."
 
Diese Darstellung ist falsch. Da bei Erscheinen der Flyer des Ratsbegehrens ab dem 29.6. noch keine Flyer der Bürgerinitiative an die Wahlberechtigten verteilt worden waren, konnte die Redaktion davon ausgehen, dass es noch keine Veröffentlichungen seitens der Bürgerinitiative gab. Des Weiteren sind die Kontaktdaten zum Margetshöchheim Blog bekannt. Generell ist es üblich, dass Personen oder Organisationen, die eine Veröffentlichung wünschen, an die Presse herantreten. Dies ist vonseiten der Bürgerinitiative erstmals am 7.7. gegen 22:30 Uhr geschehen. Am 8.8. war der Flyer der Bürgerinitiative im Briefkasten und der Hinweis darauf wurde umgehend in den Blog eingepflegt.
 
Weiters heißt es auf der MM-Webseite:
"Bis dann schließlich nach mehrmaliger Intervention der Initiatoren des Bürgerbegehrens doch noch eine PDF-Datei mit dem Flyer der Gegner der Bebauung im Blog erschien, dauerte, weil es Frau (...) nach ihrer Auskunft anfangs nicht schaffte, eine PDF-Datei in den Blog zu integrieren."
 
Auch diese Darstellung ist nicht ganz richtig. Es gab keine "Intervention" der Bürgerinitiative. Es gab zwei Emails sowie ein Telefonat am 9.7. In dessen Anschluß wurde die Webhosting-Firma beauftragt, eine Anleitung für die Integration von pdf Dateien im Blog-System zu erstellen. Diese Anleitung wurde anschließend umgesetzt und die Flyer per pdf im Beitrag veröffentlicht.
 
10. und 11. Juli: Als Reaktion auf die unsachliche Berichterstattung auf der MM-Webseite
 
"9.7.21: Auf dem Blog der Gemeinde Margetshöchheim wurde ausführlich auf die Darstellung von CSU und SPD zum Bürgerentscheid hingewiesen. Über die Darstellung der Bürgerinitiative fand sich bis zum Stand 8.7.21, 22.30 Uhr lediglich folgender Hinweis:
"Auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben jetzt kürzlich einen Flyer verteilt, der ihre Argumente gegen eine Bebauung darlegt. Eine Webseite für weiterführende Informationen gibt es vonseiten der Bürgerinitiative nicht."

Dabei ist es gesetzlich geregelt, dass BI und die Befürworter des Ratsbegehrens grundsätzlich gleich behandelt werden müssen"
 
erhielt der Betreiber der Webseite folgende Email aus der Redaktion des Margetshöchheim Blog::
 
"Die Flyer beider Begehren wurden bis dato gleichberechtigt NICHT veröffentlicht, weil es mir bis dahin technisch nicht möglich war, pdf Dateien außerhalb von Homepages auf dem Blog zu veröffentlichen. Weiterführende Informationen (ähnlich dem Hinweis der Initiatoren des Ratsbegehrens zur Webseite main-streuobstzentrum) gab es vonseiten der BI nicht. Damit lag mir nichts vor, was ich hätte veröffentlichen können.
 
Sie erwecken mit Ihrem Text den Eindruck, der Margetshöchheim Blog hätte
 
a) nicht alle vorliegenden Informationen veröffentlicht
b) das Recht auf eine gleichwertige Berichterstattung gebrochen
c) keine neutrale Position eingenommen
 
Keiner dieser drei Punkte trifft zu. Augenscheinlich zielt Ihr Text darauf ab, den Margetshoechheim Blog mit unlauteren Mitteln in Miskredit zu bringen.
Ich möchte Sie hiermit höflich bitten, diesen sachlich nicht korrekten Text von Ihrer Webseite entweder den Tatsachen entsprechend umzuformulieren oder zu entfernen. Des weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine nicht wahrheitsgemäße, verleumderische oder rufschädigende Berichterstattung auch rechtliche Schritte nach sich ziehen kann."
 
Zur Veröffentlichung auf der MM-Webseite
"10.7.21: Wir hatten gestern darauf hingewiesen, dass auf dem Blog der Gemeinde zwar auf den Text des Flugblatts von CSU und SPD hingewiesen wurde, nicht aber auf die Veröffentlichung der Bürgerinitiative. Dies wurde mittlerweile geändert, so dass Sie den Text nicht nur auf der MM-Website, sondern auch auf dem Gemeindeblog finden können.":
 
Auch diese Darstellung ist falsch. Es wurde zu keiner Zeit auf dem Blog auf den Text des Flugblatts von CSU und SPD hingewiesen. Ebenso wurde zu keiner Zeit eine Veröffentlichung der Bürgerinitiative verschwiegen. Bis die Bürgerinitiative ihren Flyer veröffentlicht hatte, waren nach Verteilung des Flyers vom Ratsbegehren mehrere Tage vergangenen. Die Schuld dafür trägt nicht der Margetshöchheim Blog.
 
Die Mail der Redaktion mit Hinweis auf rechtliche Schritte nahm Betreiber Peter E. wiederum zum Anlass für folgenden Artikel auf der MM-Webseite:
 
"Ergänzung am 11.7.21:
Frau (...), die den Blog der Gemeinde bearbeitet, hat sich massiv über den obigen Beitrag beschwert und deswegen mit evtl. rechtlichen Schritten gedroht. Man kann sich vielleicht über den Begriff "ausführlich ... hingewiesen" streiten. Wenn im Margetshöchheim-Blog ein Link zum kompletten Flugblatt der Unterstützer des Ratsbegehrens steht, der Leser aber keinen Zugang zum Flugblatt der Initiatoren des Bürgerbegehrens findet, weiß man, was wir unter "ausführlich" verstehen."
 
Es wurde auf dem Blog zu keiner Zeit ein direkter Link zum kompletten Flugblatt der Unterstützer des Ratsbegehrens veröffentlicht. Es wurde und wird lediglich der Link zur Webseite des Ratsbegehrens veröffentlicht. Auf dieser befindet sich der Flyer zum Download.
 
 11. Juli:
 
 Auf der MM-Webseite wurde folgendes veröffentlicht:
 "11.7.21: Im Blog der Gemeinde Margetshöchheim wurde neuerdings unter der Überschrift: "Bürgerentscheid Zeilweg: Wie stichhaltig sind die Argumente der Kontrahenten? Eine Übersicht" eine Gegenüberstellung der Argumente veröffentlicht, bei der es wohl überwiegend darum geht, die Argumente der Bürgerinitiative zu entkräften. Man hat zu den einzelnen Positionen zwar Vertreter der Gemeinde wie z.B. den Geschäftsleiter Horn und das Landratsamt zu Wort kommen lassen, nicht aber die Vertreter der BI. Kein Wunder, dass ein für das Ratsbegehren positiver Eindruck entsteht.
Eigentlich erübrigt es sich, auf die meisten Stellungnahmen der Baubefürworter einzugehen."
 
Diese Darstellung ist falsch. Eine fachlich korrekte journalistische Recherche bedeutet, dass mit einer offiziellen Presseanfrage Sachverhalte durch die zuständigen Stellen und Behörden geklärt werden. Hierzu sind diejenigen zur Auskunft verpflichtet, die für das betreffende Thema verantwortlich sind. Für das Landratsamt und dessen Fachbehörden ist dies die Pressestelle des Landratsamtes, für die Gemeinde ist das die Geschäftsleitung bestehend aus Bürgermeister und Geschäftsleiter (hier: Verwaltungschef Roger Horn). Diese sind für JEDE PRESSEANFRAGE die offiziell Zuständigen. Ferner können je nach Thema auch z.B. Abteilungsleiter für Auskünfte zuständig sein.
ES HANDELT SICH IN DIESEM FALL NICHT UM EINE STELLUNGNAHME VON VERTRETERN DES RATSBEGEHRENS. Dies sind Auskünfte der offiziellen Gemeindeorgane der Gemeinde Margetshöchheim. Dies scheinen einzelne Akteure der MM nicht unterscheiden zu können.
Denn auch der Fraktionsvorsitzende der MM, Gerhard von Hinten, hat in einer Mail an die Redaktion am 11. Juli die Forderung gerichtet, dass sämtliche Fraktionen des Gemeinderates (!) ihre Position im Margetshöchheim Blog darlegen können sollten; scheinbar war Vertretern der MM nicht aufgefallen, dass auch etwa die SPD bei der Recherche über die Argumente zum Bürgerentscheid nicht zu Wort kam. Der Mail war zu entnehmen, dass der MM-Fraktionsvorsitzende augenscheinlich die im Blog Artikel  https://www.margetshoechheim-blog.de/politik-gemeinde/gemeinde-gemeinderat/169-b%C3%BCrgerentscheid-zeilweg-wie-stichhaltig-sind-die-argumente-der-kontrahenten-eine-%C3%BCbersicht zitierten Aussagen aus der Presseanfrage an die offiziellen Gemeindeorgane und den Verwaltungsleiter als Stellungnahmen von Vertretern des Ratsbegehrens auffasst. Dies ist nicht der Fall und wurde durch die Redaktion per Mail klargestellt.
Journalistisch seriöse Arbeit bedeutet: Informationen werden grundsätzlich immer bei denjenigen eingeholt, die verantwortlich sind (Quellenrecherche). Für den Bürgerentscheid sind das einerseits die Initiatoren der Bürgerinitiative, andererseits die Initiatoren des Ratsbegehrens. Recherchen über verwaltungstechnische Fragen, die die Gemeinde betreffen (z.B. "Verfügt die Gemeinde Margetshöchheim über Büroflächen?" oder "Wie errechnen sich die Baulandpreise im Zeilweggebiet?") müssen bei den zuständigen Gemeindeorganen erfolgen. Das sind hier: Bürgermeister Brohm bzw. Götz sowie Verwaltungsleiter Roger Horn. Recherchen zu Fragen naturschutz- oder wasserschutzrechtlicher Art usw. erfolgen bei den zuständigen Fachbehörden über die Pressestelle des Landratsamtes. Sollten sich bei einer Recherche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Informationen falsch sein oder wesentliche Teile verschwiegen worden sein könnten, wird dies anhand weiterer Quellen überprüft. Solche Anhaltspunkte lagen hier nicht vor.
Wir werden diesen Weg einer korrekten journalistischen Berichterstattung auch weiterhin fortsetzen. Gegen den Betreiber der MM-Webseite werden wegen der Veröffentlichung nachweislich falscher Behauptungen aktuell rechtliche Schritte geprüft.