Gemeinderat schraubt Vorgaben für Solaranlagen im Altort weiter zurück

Nachdem der Gemeinderat die Regelungen für Solaranlagen im Altort vergangenes Jahr bereits erleichtert hat, weichte das Gremium die Vorgaben für Photovoltaik ab Jahresbeginn weiter auf. Die Entscheidung soll der Energiekrise Rechnung tragen. Auch die MM gab ihre Blockadehaltung auf.

Grundsätzlich dürfen Solaranlagen im Altort (Geltungsbereich der Gestaltungssatzung) nicht auf denkmalgeschützten Gebäuden und ansonsten nur in Abstimmung mit dem Sanierungsberater der Gemeinde installiert werden. Richtig strenge Vorgaben für Solaranlagen gelten in Margetshöchheim seit Jahresbeginn aber nur noch im neuen "Sondergebiet Photovoltaikanlagen im Altort", das einen kleinen Bereich zwischen Schmiedsgasse, Dorfstraße und Mainstraße umfasst. Das neue Sondergebiet wurde auf Empfehlung der Regierung von Unterfranken eingeführt und einstimmig vom Gremium beschlossen. Die Regierung definiert diesen Bereich als den Ursiedlungskern der Gemeinde Margetshöchheim (siehe Grafik). Dort gilt, dass PV-Anlagen nur ausnahmsweise und nur nach Prüfung des Einzelfalls zulässig sind, wenn sie vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar sind. Als öffentlicher Straßenraum gilt jedoch auch hier seit den vergangenen Änderungen der Gestaltungssatzung nur noch die Straße, die dem Grundstück zugeordnet ist. Weitere Auflagen sind, dass nur schwarze oder dachfarbene und rechteckige Module in gleichmäßiger, firstparalleler Reihung installiert werden dürfen. Die Mindestgröße wurde von 8 qm auf 4 qm je Modulfeld halbiert. Die Abstände zu Ortgängen, Traufe und First wurden auf 0,5 Meter festgelegt. PV-Module außerhalb von Dachflächen sind nicht erlaubt.

Energiekrise und Klimaschutz verschieben die Prioritäten

Im übrigen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung, das heißt vereinfacht gesagt rund um die Mainstraße und die Dorfstraße, gelten für Photovoltaikanlagen nach dem neuen Gemeinderatsbeschluss ab Januar 2023 nur noch die Vorschriften bezüglich der Farbe, Anordnung und Mindestgröße. Zudem sind auch Balkon-Module erlaubt. Die Einsehbarkeit spielt keine Rolle mehr. Dadurch werden Photovoltaikanlagen auch im Altort auf sehr vielen Dächern möglich. Für die Gemeinde Margetshöchheim ist das ein absolutes Novum. Selbst die Fraktion der Margetshöchheimer Mitte (MM) gab ihre bisherige Blockadehaltung bei Solaranlagen im Altort auf und stimmte geschlossen für die Änderungen. Innerhalb der Gruppierung gebe es durchaus unterschiedliche Meinungen, doch in der jetzigen Situation seien alle MM-Gemeinderäte der Meinung, dass die Lockerung sinnvoll ist, erklärt der Fraktionsvorsitzende Gerhard von Hinten auf Nachfrage. Zentraler Grund für den Richtungswechsel der Fraktion seien die Veränderungen in der bayerischen Gesetzeslage. Die Bayerische Staatsregierung hat im Dezember verschiedene Neuerungen beschlossen, wodurch Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien unter Umständen sogar auf denkmalgeschützten Gebäuden installiert werden können: mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Energieversorgung seien wir in einer Phase, in der alle Potenziale gehoben werden müssten, so die Staatsregierung.

Die neue Gestaltungssatzung für Margetshöchheim finden Sie auf der Gemeinde-Homepage unter https://www.margetshoechheim.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Ortsrecht/Gestaltungssatzung/2022-12-20-Gestaltungssatzung_Margetshoechheim-6-AEnderung.pdf

Im neuen "Sondergebiet Photovoltaikanlagen Altort" (blau umrandet) gelten noch vergleichsweise strenge Regelungen, im restlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (rot umrandet) wurden die Vorgaben für Solaranlagen weiter gelockert. (Grafik: Gemeinde Margetshöchheim)