Neuer Beschluss: Baugebiet Scheckert-Lausrain wird im beschleunigten Verfahren weitergeführt

In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand ein neuer Beschluss zum Baugebiet Scheckert-Lausrain an, da die Gemeinde einzelne Vorprüfungen zum Verkehrslärm und Artenschutz durchgeführt hat. Der Gemeinderat will das Bauleitverfahren entgegen der Empfehlung des Landkreises beschleunigt weiterführen. Ob es zeitlich klappt, ist fraglich.

Die Turbulenzen um das Neubaugebiet Scheckert-Lausrain nehmen kein Ende. Im vergangenen Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht beschleunigte Bauverfahren wegen fehlender Umweltprüfungen in Deutschland für rechtswidrig erklärt, in der Folge lag die Bauleitplanung Scheckert-Lausrain komplett auf Eis; im Dezember 2023 verabschiedete die Bundesregierung dann einen Heilungsparagrafen, der den Abschluss von begonnenen beschleunigten Bauleitplanungen bis Ende diesen Jahres erlaubt (wir berichteten). Der Margetshöchheimer Gemeinderat beschloss daraufhin im Januar 2024, das Verfahren für Scheckert-Lausrain nach dem neuen geltenden Gesetz im beschleunigten Verfahren zu Ende bringen zu wollen und beauftragte die Verwaltung, die dafür nötigen Untersuchungen nachzuholen. Dazu gehörten eine Schallimmissionsprognose Verkehrslärm, eine Bewertung des Eingriffs im Geltungsbereich, eine spezielle Artenschutzprüfung, ein Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz und ein Grünordnungsplan als Bestandteil der Begrünung.

Keine Nachteile durch das beschleunigte Verfahren

Als Träger öffentlicher Belange (TÖB) müssen die Fachbereiche Baurecht und Naturschutz des Landratsamtes Würzburg dazu binnen eines Monats Stellung beziehen. Dies ist nun Anfang April geschehen. Wie Verwaltungsleiter Marcel Holstein in der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete, empfiehlt die Naturschutzbehörde dringend die Überführung in ein Regelverfahren, um Rechtssicherheit zu bekommen. Denn nach den Regelungen des beschleunigten Bauverfahrens ist bisher keine allgemeine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung durchgeführt worden. Der Gemeinderat beschloss jedoch einstimmig, es weiterhin im beschleunigten Verfahren zu versuchen, um nach all den Verzögerungen schnellstmöglich Baurecht zu bekommen. Dazu sollen nun die übrigen nötigen Voruntersuchungen auf den Weg gebracht werden. Laut dem Verwaltungschef wird sich der momentane Verbleib im beschleunigten Verfahren nicht negativ auswirken: "Die Unterlagen, die wir jetzt vorbereiten, benötigen wir auf jeden Fall - egal, ob wir nachher in ein Regelverfahren einsteigen."

Die Ämter brauchen lange und Gutachter sind kaum verfügbar

Wenn das beschleunigte Verfahren nicht bis zum 31. Dezember 2024 beendet werden kann, muss die Bauleitplanung zwangsläufig in das langwierige Regelverfahren überführt werden - der "Heilungsparagraf" § 215a Baugesetzbuch gilt nämlich nur bis zum 31. Dezember 2024. Ob die beschleunigte Planung für Scheckert-Lausrain bis dahin abgeschlossen werden kann, ist fraglich - zum Einen haben die Behörden für ihre Stellungnahmen jeweils 4 Wochen Zeit, zum Anderen ist es nach Aussage von Marcel Holstein derzeit schwierig, Gutachter für die nötigen Vorprüfungen zu finden, denn Margetshöchheim ist nicht die einzige Kommune im Umkreis, die ein angefangenes beschleunigtes Verfahren zügig zu Ende bringen möchte. Bürgermeister Waldemar Brohm (CSU) meinte dazu: "Wir müssen zusehen, dass wir die Unterlagen schnellstmöglich auf den Tisch kriegen! Wenn wir es nicht schaffen, müssen wir ins Regelverfahren einsteigen".

Detaillierte Informationen zum Baugebiet Scheckert-Lausrain und den damit verbundenen gesetzlichen Irrungen und Wirrungen finden Sie in einem älteren Blog-Artikel unter https://www.margetshoechheim-blog.de/politik-gemeinde/baumasnahmen-dorfentwicklung/767-bundesregierung-bessert-gesetzes-murks-nach-bauleitverfahren-f%C3%BCr-scheckert-lausrain-startet-in-die-n%C3%A4chste-runde

Der städtebauliche Entwurf des Büros Haines Leger von 2022 zeigt, wie es am Scheckert-Lausrain in etwa aussehen könnte, wenn endlich gebaut werden darf. (Grafik: Planungsbüro Haines Leger)