Bürgerbegehren gegen das neue Bauvorhaben am Zeilweg sorgt für Wirbel - Stellungnahme von CSU und SPD will Behauptungen richtigstellen und sachlich aufklären

Nachdem der Gemeinderat im März mehrheitlich beschlossen hatte, dass am Ortseingang Zeilweg ein Bürogebäude errichtet werden darf (siehe Blog-Artikel https://www.margetshoechheim-blog.de/politik-gemeinde/baumasnahmen-dorfentwicklung/110-ortseingang-zeilweg-der-bau-eines-b%C3%BCrogeb%C3%A4udes-wurde-genehmigt), wurde jetzt kurzfristig zu den Osterfeiertagen ein Bürgerbegehren ins Leben gerufen, das eine Bebauung dort verhindern will. Bürgermeister Waldemar Brohm (CSU) zeigt sich verärgert über den Text des Bürgerbegehrens, denn nach seiner Aussage werden Vermutungen geäußert, die nicht richtig sind und den Fakten widersprechen. Einige Passagen enthielten Unwahrheiten und Unterstellungen, sagt Brohm.

Der originale Text im Wortlaut sowie im Anschluß die Stellungnahme von CSU und SPD/UB mit dem aktuellen Sachstand und weiteren Fakten:

Bürgerbegehren

Erhalt eines naturnahen Ortseingangs und keine Bebauung in der Wasserschutzzone

In der Sitzung vom 09.03.2021 hat der Gemeinderat trotz erheblicher Bedenken bei etlichen Margetshöchheimer/-innen den Verkauf gemeindeeigener Flächen an der Einfahrt ins Zeilweggebiet unterhalb der Heinrich-Böll-Straße (hinter der Spargelbude) an einen Bauwerber beschlossen, der dort ein Bürogebäude errichten will. Wir hatten bis zuletzt die Hoffnung, dass der Gemeinderat die für das Ortsbild prägende und für den Grundwasserschutz wichtige Fläche nicht antasten und im derzeitigen Zustand erhalten wird. Nachdem sich unsere Hoffnung zerschlagen hat, wollen wir Sie kurz aus unserer Sicht über die Situation informieren und ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen.

• Es ist davon auszugehen, dass für das gewerbliche Gebäude mindestens eine Fläche von etwa 1000 m2 erforderlich sein wird. Das Gebäude soll im nordwestlichen Teil der Fläche entstehen, also relativ nah an der Bebauung und der Einfahrt in die freie Natur. Aufgrund der Hanglage des Geländes kann man davon ausgehen, dass das Gebäude von der Staatsstraße her eher als dreistöckiges Bauwerk in Erscheinung treten wird. Zusätzlich werden wohl für die Parkplätze größere Erdbewegungen erforderlich sein.

• Das Gebiet liegt in der Wasserschutzzone IIIA, in dem laut Schutzgebietsverordnung die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung verboten ist. Nach einem Termin der Gemeinde mit Behördenvertretern im Landratsamt hieß es ursprünglich, dass ausnahmsweise Einzelmaßnahmen trotzdem möglich seien. Inzwischen meint das Landratsamt, dass eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans eine Bebauung mit einem gewerblichen Objekt ermögliche. Im Klartext bedeutet dies wohl, dass jetzt auch noch mehr Gewerbebauten dort entstehen könnten. Ursprünglich dachte man in der Gemeinde schon einmal an vier solche Bauten. Angesichts der steigenden Nitratwerte, die schon einige Male den Grenzwert überschritten haben, ist es uns unverständlich, dass dort das für den Grundwasserschutz angelegte Grünland Bauvorhaben geopfert werden soll, deren Realisierung mit Sicherheit zu einer zusätzlichen Nitratfreisetzung führen wird.

• Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das vor einigen Jahren für viel Geld erstellt wurde, legt großen Wert auf einen städtebaulich gelungenen Ortseingang und spricht dort von einer naturschutzrechtlich delikaten Fläche, die von einer Neubebauung freigehalten werden sollte. Das würde durch Rodung einer nennenswerten Streuobstfläche und Bebauung zunichtegemacht werden.

• Bürgermeister Brohm hat im Gemeindeblatt vom September 2020 in einem zweiseitigen Beitrag fast nur davon gesprochen, dass dort ein Streuobstzentrum entstehen soll. Er hat allerdings nicht erwähnt, dass vor wenigen Jahren eine solche Planung wegen der hohen Kosten von ca. 10 Mio. € verworfen wurde. Bislang ist dieses Projekt offensichtlich noch nicht über das Stadium eines frommen Wunsches hinausgekommen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Streuobstzentrum vor allen ein Türöffner für die Bebauung dieses sensiblen Bereichs sein soll.

Wir bitten Sie deshalb um Ihre Unterschrift für unser Bürgerbegehren mit der folgenden Fragestellung:

"Sind Sie dafür, dass das Gebiet nördlich der Zeilwegeinfahrt (von den Flurnummern 2315/3 im Süden bis zu 2331/1 im Norden) von Bebauung freigehalten wird, im jetzigen naturnahen Zustand erhalten wird und die dortigen Gemeindeflächen nicht veräußert werden?"

Wir werden in den nächsten Tagen auf Sie zukommen und Sie um Ihre Unterschrift bitten bzw. die unterschriebenen Unterschriftenlisten bei Ihnen abholen. Bitten Sie gerne im Vorfeld auch Angehörige/Freunde/Nachbarn zu unterschreiben. Falls wir Sie nicht antreffen, können Sie die beiliegende Liste uns in den Briefkasten werfen (siehe Adressen unten), wenn möglich bis 08. April 2021. Wenn mindestens 10 % der Wahlberechtigten unterschreiben, wird es zu einem Bürgerentscheid kommen, bei dem die Margetshöchheimer Bürgerinnen und Bürger über diese Frage abschließend entscheiden können.

Verantwortlich i. S. d. P.: Brigitte Muth-von Hinten, Steinerner Weg 8, 97276 Margetshöchheim, BUND Naturschutz, 0931 / 463221 Gerhard Väth, Mainstr. 35, 97276 Margetshöchheim Ulrike von Rhein, Schillerstr. 2, 97276 Margetshöchheim Klaus Freitag, Heinrich-Böll-Str. 22a, 97276 Margetshöchheim Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel. 01573 676 1401

Aus der Sicht der Bürgermeister*innen Waldemar Brohm (CSU), Norbert Götz (CSU) und Christine Haupt-Kreutzer (SPD/UB) sowie ihrer Fraktionen sind dem Bürgerbegehren zugrunde liegende Informationen unwahr bzw. falsch dargestellt, daher haben sie eine Stellungnahme zu dem Bürgerbegehren veröffentlicht, die an alle Haushalte verteilt wurde: 

Informationen zur Ansiedlung des Streuobstzentrums und eines wohnhausähnlichen Bürogebäudes

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

wir wollen unser Projekt für Natur und Umwelt, den Erhalt der Streuobstbestände, nachhaltig sichern und weiter ausbauen. Deshalb ist es unser langfristiges Ziel, ein Streuobstzentrum der Main-Streuobst-Bienen eG zu errichten. Seit Jahren wurden Standortalternativen geprüft. Letztlich haben wir uns einvernehmlich für den Standort „Am Zeilweg“ entschieden. Vorausgegangen waren dort Diskussionen für eine grundsätzliche Bebauung für Kindergarten, Feuerwehrgerätehaus oder Weingut. Der Möglichkeit einer Bebauung haben alle Gemeinderatsfraktionen –CSU, MM und SPD/UB- zugestimmt. Für den geplanten Standort spricht, dass das Streuobstzentrum am Eingang des Streuobstgebietes liegt und verkehrstechnisch gut angedient werden kann. Das Streuobstzentrum ist aktuell das einzige Leuchtturmprojekt, der aus acht Gemeinden bestehenden ILE Main-Wein-Garten. Im Rahmen einer Bauvoranfrage gab es hierzu detaillierte Gespräche mit dem Landratsamt und den beteiligten Fachbehörden.

Mit der Unteren Naturschutzbehörde besteht Einvernehmen, dass die Fläche (nur!) in Teilbereichen und am Rand bebaut wird. Mehr als die Hälfte der Fläche wird in naturbelassene Streuobstwiesen umgewandelt und mit seltenen Obstbäumen ökologisch ergänzt. Der Streuobstbestand wird an dieser Stelle grundsätzlich erhalten und durch Nachpflanzung unter dem Aspekt der ökologischen, naturnahen Nutzung deutlich aufgewertet. Wir sind stolz darauf, dass die Main-Streuobst-Bienen eG inzwischen über 20 Hektar Fläche BIO-zertifiziert hat.

Derzeitiger Sachstand nach Gesprächen mit Landratsamt und Fachbehörden:

- der Neubau von zwei Gebäudeeinheiten – Streuobstzentrum und Bürogebäude ist möglich

- es erfolgt eine hochwertige ökologische Aufwertung von über 50 % des Areals

- in der Wasserschutzzone IIIA ist eine Bebauung unter Auflagen erlaubt und auch bereits seit Jahren realisiert (TeGut-Markt, Kindergarten und zahlreiche private Wohngebäude)

- für das Bürogebäude ist eine wohngebäudeähnliche Bauform mit weniger als 300 qm Grundfläche geplant

- die Planungen für das Streuobstzentrum und das Bürogebäude zielen auf maximal zwei Vollgeschosse ab

- die Gebäude werden möglichst an den bestehenden Verlauf der Heinrich-Böll-Straße herangeführt, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln

- die Planung widerspricht nicht den Zielen des ISEK, welches hier sogar das Streuobstzentrum vorsieht

- in den nächsten Wochen finden Gespräche mit der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau zur Planung des Streuobstzentrums statt

- die Kubatur der Gebäude wird der Örtlichkeit und der Umgebung angepasst und mit dem Gemeinderat abgestimmt

- die Aufwertung der Streuobstbestände auf diesem Areal ist letztlich sogar ein Beitrag für den Grundwasserschutz

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

wir halten die Ansiedlung des Streuobstzentrums und eines Bürogebäudes für ein Ingenieurbüro für eine sehr sinnvolle und richtige Weiterentwicklung für unsere Gemeinde. Margetshöchheim und unsere Region ist weit über die Ortsgrenzen hinaus für den Obstanbau bekannt. Streuobst ist ein prägender Teil unserer Kulturlandschaft und Ortsgeschichte. Die Main-Streuobst-Bienen eG leistet einen wesentlichen Beitrag dass unsere Kulturlandschaft erhalten bleibt. Das Bürgerbegehren stellt damit grundsätzlich in Frage, ob dieses Zentrum verwirklicht werden kann, welches die Geschichte unseres Gartendorfes darstellt und eben einen wichtigen ökologischen Beitrag leisten wird. Außerdem befürchten wir einen Arbeitgeber zu verlieren, welcher sich, wie auch seine Mitarbeiter bei den örtlichen Vereinen einschließlich der Feuerwehr einbringt und Arbeitsplätze vor Ort schafft. Dieser Gewerbetreibende hat sich immer an die Rahmenbedingungen gehalten und sehr frühzeitig sein Anliegen gegenüber allen Gemeinderatsfraktionen geäußert, einen Standort in Margetshöchheim zu suchen und dort Zustimmung erhalten. Deshalb haben wir bis zuletzt versucht, die Kolleginnen und Kollegen der Margetshöchheimer Mitte miteinzubinden, was leider gescheitert ist.

Wir bitten Sie eindringlich, sich nicht durch falsche Informationen an Ihrer Haustür zu einer Unterschrift für die Durchführung eines Bürgerbegehrens drängen und beeinflussen zu lassen. Bei Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Wir bedauern, dass wir Sie zu Ostern mit dieser Information beschäftigen müssen. Sie können sich sicher sein, dass wir sehr wohl auf die Ansicht unseres Ortseinganges und den Umweltschutz, explizit den Schutz unseres Grundwassers großen Wert legen. Dafür haben wir als Gemeinde schon sehr viel investiert. Wir bitten Sie eindringlich, die Fakten zu prüfen und sich selbst eine Meinung zu bilden.

Abschließend wünschen wir Ihnen auf diesem Wege noch einen guten Abschluss des Osterfestes und verbinden damit die Bitte, „bleiben Sie gesund“!

Mit freundlichen Grüßen

Waldemar Brohm , 1. Bürgermeister, Norbert Götz , 2. Bürgermeister, Christine Haupt-Kreutzer, 3. Bürgermeisterin, 

Simon Haupt, Fraktionssprecher der CSU, Daniela Kircher,  Fraktionssprecherin der SPD/UB