Solaranlagen im Altort: Gemeinde stellt die strenge Gestaltungssatzung auf den Prüfstand

Die Energiewende ist nur zu schaffen, wenn möglichst viel Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft und Solaranlagen erzeugt wird. Doch bei der Nutzung von Solaranlagen - genauer gesagt Photovoltaik zur Stromgewinnung - ist ein großer Teil von Margetshöchheimer BürgerInnen benachteiligt: all jene, die im Altort zwischen Erlabrunner Straße und Mainstraße wohnen. Denn nach der geltenden Gestaltungssatzung dürfen Photovoltaikanlagen im dortigen Sanierungsgebiet nicht installiert werden. Die strenge Regelung sorgte jetzt im Bauausschuss für Diskussionen.

Grund war die Anfrage eines Bürgers, der im Altort wohnt und auf seinem Dach entgegen der Gestaltungssatzung eine Solaranlage errichten möchte. Nach der aktuellen Satzung sind "Voltaikanlagen im räumlich festgelegten Sondergebiet des Altorts" (das heißt unterhalb der Erlabrunner Straße) grundsätzlich untersagt. Im restlichen Geltungsbereich dürfen Voltaikanlagen installiert werden, solange sie vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. Die kleiner dimensionierten thermischen Solaranlagen zur Warmwassergewinnung (Solarthermie) sind im gesamten Geltungsbereich möglich, dürfen aber ebenfalls nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sein. Ziel der Gestaltungssatzung ist, den Flair des historisch gewachsenen Ortskerns zu erhalten. Weil ein großer Teil der Dachflächen im Altort von öffentlichen Straßen aus sichtbar ist, bleibt es einer erheblichen Anzahl von BürgerInnen somit unmöglich, ihr Dach zur Energiegewinnung zu nutzen. Angesichts der aktuellen politischen Lage kommt die strenge Regelung in Margetshöchheim nun auf den Prüfstand und wurde kürzlich im Bauausschuss vorberaten.

"Der Bauausschuss ist in dieser Frage gesplittet", berichtet Bürgermeister Waldemar Brohm (CSU) auf Nachfrage, "die aktuelle Tendenz ist eher negativ". Mehrere Gemeinderäte hätten sich dafür ausgesprochen, die geltende Regelung vorwiegend aus ästhetischen Gründen beizubehalten. Auch das zuständige Architekturbüro Schlicht Lamprecht habe in seiner Stellungnahme für den Bauausschuss davon abgeraten, im Altort mit Photovoltaikanlagen zu arbeiten. Ein solidarischer Beitrag zur Energiewende sei auch anderweitig möglich, etwa durch Freiflächenanlagen, so die Aussage. Aktuell strebt die Gemeinde an, in nicht allzu ferner Zukunft eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in Margetshöchheim zu errichten.

Nichtsdestotrotz will die Verwaltung beim Thema private Solaranlagen am Ball bleiben. "Steigende Energiepreise erhöhen den Druck auf die Gemeinde", sagt Brohm. "Wir fragen jetzt bei der Regierung von Unterfranken nach, wie die Nutzung von Photovoltaikanlagen in anderen Gemeinden bezüglich des Städtebaus gehandhabt wird und holen Satzungen anderer Gemeinden ein", erklärt er. Auch eine weitere Stellungnahme von Schlicht Lamprecht sei angedacht. Schließlich spiele auch der technische Fortschritt von Voltaikanlagen eine Rolle, die Anlagen würden kleiner und leistungsfähiger. Mittlerweile gebe es auch schon integrierte Photovoltaikanlagen in Fensterflächen oder Solarziegel und dachgleiche Anlagen. Der Tenor im Bauausschuss sei, dass herkömmliche aufgeständerte Anlagen nicht gewünscht würden, so Brohm. "Aber wir sind noch nicht durch", sagt der Bürgermeister. Das Thema wird voraussichtlich im Januar im Gemeinderat erneut beraten.

Die vollständige Gestaltungssatzung Altortsanierung finden Sie hier: https://www.margetshoechheim.de/images/stories/GestaltungssKommFoe_2_fassung_2012.pdf

 

Im Sondergebiet des Altorts (rosa) ist die Nutzung von Photovoltaikanlagen untersagt. Im restlichen Sanierungsgebiet (grau) dürfen Anlagen installiert werden, solange sie vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. (Quelle: Gemeinde Margetshöchheim)