Für weniger parkende Autos auf den Straßen: Gemeinde hat eine Stellplatzsatzung beschlossen

In so gut wie jeder Bürgerversammlung sind Margetshöchheims zugeparkte Straßen ein Thema. Selbst wer einen eigenen Stellplatz hat, ihn aber nicht nutzt, musste bisher nur mit höflichen Bitten rechnen. Damit soll nun Schluß sein: die neue Stellplatzsatzung gibt der Gemeinde die rechtliche Handhabe, dass Stellflächen nicht mehr zweckentfremdet werden dürfen. Verstöße werden teuer.

Die Stellplatzsatzung gilt in Margetshöchheim überall dort, wo kein Bebauungsplan vorliegt - das trifft für weite Teile des Ortes zu. Sie regelt einerseits, wieviele Stellplätze bei einem Neubau geschaffen werden müssen. Das sind künftig bei Einfamilienhäusern 2, bei Reihenhäusern 2 je Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten bei einer jeweiligen Wohnfläche bis 35qm einer, bei mehr Wohnfläche 2. Im Gemeinderat sahen es alle als richtig und wichtig für die Zukunft an, dass sich Bauherren schon im Vorfeld über die Parkmöglichkeiten ihrer KFZ Gedanken machen müssen. Kann auf dem Baugrundstück kein Stellplatz errichtet werden, kann man die Parkmöglichkeit auch auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks (bis 150 Meter Entfernung) schaffen. Ist auch das nicht möglich, wird ein Ablösebetrag von 5.000 Euro an die Gemeinde fällig.

Darüber hinaus hat die Gemeinde durch die Stellplatzsatzung jetzt außerdem die rechtliche Handhabe, gegen BürgerInnen vorzugehen, die ihren Stellplatz oder ihre Garage nicht für das KFZ nutzen. Wer also seine Garage vollpackt und das Auto ungeniert auf der Straße abstellt, handelt künftig ordnungswidrig und kann nach der bayerischen Bauordnung mit bis zu 500.000 Euro Geldbuße bestraft werden (nein, das ist kein Schreibfehler). Die Gemeinde hat das Recht zu prüfen, ob Garagen, Carports oder Stellplätze zweckentfremdet genutzt werden. Die Stellplatzsatzung trat mit Beschluss im Mai in Kraft. Die Satzung finden Sie unter https://www.margetshoechheim.de/images/stories/satzung/2022-05-12-Stellplatzsatzung.pdf.

Die GemeinderätInnen begrüßten die Regelung einstimmig. Angesichts der vielen zugeparkten Straßen fanden die Ratsmitglieder, dass eine solche Satzung für Margetshöchheim dringend nötig ist. Sollte die vielbeschworene Verkehrswende kommen und der KFZ-Verkehr abnehmen, könne man die Satzung wieder ändern, meinte Simon Haupt von der CSU. Gerhard von Hinten von der MM fand es wichtig, dass das Parkproblem durch private Investitionen gelöst und nicht von der öffentlichen Hand aufgefangen wird: "Im öffentlichen Raum soll Platz sein, und zwar nicht nur für Autos."