Grundsteuer-Reform ab 1. Juli: Informationen und Hilfen für EigentümerInnen

Alle EigentümerInnen müssen zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 ihre Grundsteuererklärung abgeben, damit die Gebühren neu berechnet werden können. Hilfen und Informationen gibt es jetzt online und telefonisch. Die Vordrucke für die Steuer liegen im Bürgerbüro aus, für Nachfragen ist aber die Bayerische Steuerverwaltung zuständig.

Alle wichtigen Infos finden Sie bei der Gemeinde Margetshöchheim unter https://www.margetshoechheim.de/images/stories/bekanntmachungen/Grundsteuer_Infoblatt.pdf.

Die Vordrucke für die Steuer liegen im Bürgerbüro bei den Infobroschüren aus. Online finden Sie die Vordrucke sowie ausführliche Informationen, Ausfüllhilfen und Erklärvideos seit dem 1. Juli auf einer eigenen Homepage des bayerischen Finanzministeriums: https://www.grundsteuer.bayern.de/

Die Gemeinde teilt außerdem Folgendes mit:

Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Ansprechpartner zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die
„Bayerische Steuerverwaltung“:

Telefonisch erreichbar unter 089 / 30 70 00 77
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr


Die Vordrucke liegen in Margetshöchheim im Vorzimmer des Bürgerbüros bei den Infobroschüren aus.
Im Internet finden Sie die Vordrucke ab dem 1. Juli 2022 unter www.grundsteuer.bayern.de.

Bitte sehen Sie von Rückfragen bei Ihrer Gemeinde ab.

Ihre Verwaltungsgemeinschaft
Margetshöchheim und Erlabrunn