Nachdem die Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen das Vorhaben geäußert hatten, hat die Gemeinde das Sanierungsgebiet im Altort mit einstimmigem Beschluss bis zum Steinernen Weg erweitert. Dort gilt nun auch die Gestaltungssatzung. Für Sanierungen in dem Gebiet gibt es jetzt Einschränkungen, aber auch Fördermittel.
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