Maßnahmen gegen Verkehrslärm: Leiser! e.V. sucht betroffene Anwohner und Unterstützer

Inmitten fränkischer Kulturlandschaft wirkt Margetshöchheim sehr idyllisch, doch ist nicht alles rosig: starker Verkehrslärm beeinträchtigt zum Beispiel die Lebensqualität zahlreicher BürgerInnen im Ort. Das zeigt auch ein Blick auf die Lärmkarte des Landesamtes für Umwelt - viele Ortsbereiche insbesondere um die Staatsstraße sind rot markiert und damit enorm lärmbelastet. Der Margetshöchheimer Verein "Leiser! e.V." möchte das ändern und sucht jetzt betroffene AnwohnerInnen und UnterstützerInnen, um beim zuständigen Straßenbauamt Maßnahmen gegen den Verkehrslärm zu beantragen.

Der Verein hatte im vergangenen Jahr bereits erfolgreich gegen den Fluglärm durch den Flugplatz am Schenkenturm gekämpft. Nach langem Hin und Her konnte der Flugsportclub Würzburg schließlich ein deutlich leiseres Schleppflugzeug anschaffen, das die wahrgenommene Lärmbelastung in den überflogenen Gebieten in etwa halbiert. Die Stadt Würzburg und betroffene Gemeinden hatten sich nach reichlichen Diskussionen an den Anschaffungskosten beteiligt. Die Gemeinde Margetshöchheim schoss damals 2.500 Euro zu; der Zeller Gemeinderat hatte eine finanzielle Beteiligung hingegen verweigert, dort wurde die Summe von einer Privatinitiative gespendet.

Jede/r kann die Initiative zur Lärmminderung unterstützen

Um Geld geht es dieses Mal aber nicht - der Verein Leiser! möchte die Reduzierung des Straßenlärms mit gängigen rechtlichen Mitteln erwirken. Auch die Gemeinden Zell und Margetshöchheim sind Mitglied im Verein, die beiden Bürgermeister Waldemar Brohm und Joachim Kippke unterstützen die Initiative. "Jeder, der von Straßenlärm betroffen ist, kann Maßnahmen dagegen beantragen. Das wissen viele nicht" erläutert der Vorsitzende Dr. Ralf Pätzold. Er möchte mit Leiser! e.V. möglichst viele Anträge von lärmgeplagten Margetshöchheimer und Zeller BürgerInnen sammeln und sie dann gebündelt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde übergeben: "BürgerInnen, die im Lärmbereich über 67 Dezibel an der Staatsstraße wohnen, können Anträge auf Lärmminderung nach §45 StVO stellen, die „Leiser“ sammeln und stellvertretend an die Straßenbaubehörden weitergeben will." Auch wer nicht direkt vom Lärm betroffen ist, die Initiative aber ideell mit seiner Stimme zur Lärmreduzierung unterstützen möchte, kann das Formular (siehe Textende) unterschreiben. Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum Lärmbelastungskataster des bayerischen Landesamtes für Umwelt und können selbst überprüfen, ob und wie stark Ihr Anwesen bzw. Ihr Wohnobjekt von Verkehrslärm betroffen ist: 

KURZANLEITUNG von Dr. Pätzold zur Nutzung Lärmbelastungskataster Staatsstraße St2300, LÄRMKARTIERUNG:

  1. Kataster öffnen mit folgendem Link:

https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de.

  1. Unter „meine Ebenen“ Hauptverkehrsstraßen auswählen, Eingabe Straße, Hausnummer und Ort: In der nebenstehenden Grafik als Beispiel "Zeller Straße 2, 97276 Margetshöchheim" und den Kontrastkreis markieren

 

Bei „Meine Ebenen“ kann über den Schieber der Kontrast einststellt werden.

Damit werden unter den farbigen Lärmwerten (Rot ist hoher Lärm) Straßenname und Hausnummer sichtbar.

Befindet sich Ihr Eigentum / Wohnobjekt im roten Bereich (starke Lärmbelastung)? Dann finden Sie unten das Formular von Leiser! e.V., das Sie ausdrucken, ausfüllen und an den Verein senden können. Der Verein möchte die Anträge sammeln und gebündelt an die Behörde übergeben, die dann geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms prüfen muss. "Leiser!" fordert für eine wirksame Lärmminderung entlang der St2300 folgendes:

Antrag auf Erlass straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zur Reduzierung des von der Staatsstraße St2300 stammenden Verkehrslärms und zwar durch folgende Maßnahmen:

  • Höchstgeschwindigkeit 70 Km/h im Bereich Laurentiusbrücke/Zell bis zur Ampel Ludwig-Herrmann-Straße/Zell
  • Ab dort Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h bis Ende Margetshöchheim
  • regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung
  • hochwertigen „Flüsterasphalt“ bei der noch ausstehenden weiteren Sanierung der Fahrbahndecke in Margetshöchheim im weiteren Verlauf in Richtung Erlabrunn

Beispielsweise in Hettstadt wurde bereits eine ähnliche Initiative gegründet und Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Lärmminderung etabliert. Auch Höchberg fordert Schutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm.

Die Lärmbelastung des Bundesverkehrswegenetzes wird turnusmäßig alle 5 Jahre anhand von Berechnungen nach Fahrzeugaufkommen kartiert. Die nächste bayernweite Kartierung findet 2022 statt, teilt das Landesamt für Umwelt mit. Wie Dr. Pätzold von der Behörde erfahren hat, wird die Berechnung anhand statistischer Daten aus 2019 erfolgen, sodass verkehrsmindernde Sondereffekte durch die Corona-Pandemie unberücksichtigt bleiben. Eher sei von einer Steigerung der Lärmbelastung aufgrund steigender Fahrzeugmengen auszugehen, so der Vorsitzende.

Lärm und Schallreflexionen der Bahn werden nicht erfasst

Der von der Bahntrasse im Bereich Bachwiese ausgehende Lärm wird dabei nicht erfasst, denn in der Kartierung werden nur Straßen berücksichtigt. Auch die Schallreflexionen z.B. von den Brückenpfeilern werden nicht in die Berechnung aufgenommen, teilt das byerische Landesamt für Umwelt auf Nachfrage mit: "Grundlage der schalltechnischen Berechnungen bei der Umgebungslärmkartierung ist ein dreidimensionales Modell für ganz Bayern. In diesem werden das Gelände (digitales 3D-Geländemodell), Gebäude, Lärmschutzeinrichtungen, Brücken und Tunnel berücksichtigt. Ein solches Modell kann die Realität jedoch nie in jedem Detail nachbilden. Vereinfachungen sind erforderlich, da entweder die entsprechenden Daten nicht digital zur Verfügung stehen oder auch der Rechenaufwand zu groß werden würde. Brücken sind deshalb als Brückenplatte, d.h. die Lage der Fahrbahnoberfläche, im Modell beschrieben, Widerlager und Brückenpfeiler sind nicht im Modell enthalten. Aus diesem Grund können bei der Berechnung der Schallausbreitung Reflexionen an Brückenwiderlagern und Pfeilern nicht berücksichtigt werden. Reflexionen an Gebäuden und Lärmschutzeinrichtungen werden jedoch berücksichtigt."

Hier finden Sie das Antragsformular für Lärmschutz-Maßnahmen zum Ausdrucken:

images/Antrag_St2300_Formblatt_17122021.pdf

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an

Leiser! e.V.

per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

per Post: Leiser! e.V., Wiesenweg 2, 97276 Margetshöchheim