Wenn Grünzeug den Verkehr gefährdet: EigentümerInnen sind aufgefordert, ihre Hecken und Bäume zurückzuschneiden

Jedes Jahr aufs Neue sind sie ein leidiges Thema: Hecken, Sträucher und Bäume, die über private Grundstücksgrenzen in öffentliche Verkehrsflächen ragen. Das kann im Ernstfall andere VerkehrsteilnehmerInnen gefährden. Die Gemeinde appelliert an alle EigentümerInnen, Gehölze jetzt ordnungsgemäß zurückzuschneiden. Anderenfalls kann es teuer werden.

Kleine VerkehrsteilnehmerInnen, die einen entgegenkommenden Radfahrer nicht rechtzeitig sehen können oder Personen mit Kinderwagen und Rollator, die wegen wuchernden Pflanzen auf die Straße ausweichen müssen: der Überwuchs von Hecken, Sträuchern und Bäumen in den öffentlichen Verkehrsraum kann leicht zu einer unnötigen Gefahrenquelle werden. Gehölze dürfen nun bis Februar wieder unbeschränkt geschnitten werden. Die Gemeinde appelliert an alle GrundstückseigentümerInnen, dafür Sorge zu tragen, dass die Bepflanzungen den öffentlichen Verkehrsraum nicht behindern. Im sogenannten "Lichtraumprofil" ist gesetzlich geregelt, dass Pflanzungen an der eigenen Grundstücksgrenze enden müssen. Für Sträucher und Bäume gilt, dass über Gehwegen eine Höhe von 2,5 Metern freibleiben muss, bei Straßen sind es 4,5 Meter. Der Bauhof wird die Überstände von Bäumen, Hecken und Co kontrollieren und der Verwaltung melden. Bei Beanstandungen werden die EigentümerInnen zur Erledigung der erforderlichen Schnittmaßnahmen aufgefordert; wird dem nicht nachgekommen, kann die Verwaltung die Schnittmaßnahmen durchführen lassen und den EigentümerInnen in Rechnung stellen.

Bei Neupflanzungen lässt sich ein späterer Überwuchs leicht vermeiden, indem man schon bei der Pflanzung auf den richtigen Abstand zur eigenen Grundstücksgrenze achtet. Viele unterschätzen, wie groß eine Pflanze im Lauf der Jahre werden kann; im Zweifelsfall können GärtnerInnen kompetenten Rat geben. Die Pflanzenexperten helfen auch, wenn beispielsweise eine Hecke im Lauf der Jahre zu breit geworden ist. Bei einer kontinuierlichen Pflege können zum Beispiel auch ausladende alte Thuja-Hecken zurückgeschnitten werden, ohne zu verkahlen oder abzusterben.

Hecken, Sträucher und Bäume sind für zahlreiche Tierarten wertvoll und wünschenswert. Bitte achten Sie im Interesse der Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen darauf, dass das gesetzliche Lichtraumprofil eingehalten wird.

Für die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen muss das gesetzliche Lichtraumprofil freigehalten werden. (Grafik: Gemeinde Margetshöchheim)
Der sowieso schon schmale Gehweg wird durch die ausladende Hecke unnötig verengt. So können brenzlige Situationen entstehen. (Foto: Tina Göpfert)