"Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter": informativer Vortrag mit Altlandrat Nuss begeisterte viele ZuhörerInnen

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder das Alter in eine Situation kommen, in der die Angelegenheiten des täglichen Lebens nicht mehr selbst zu bewältigen sind. Altlandrat Eberhard Nuss hielt kürzlich einen informativen Vortrag in Margetshöchheim, wie man für den Fall der Fälle gut und einfach vorsorgen kann.

Schon seit 1995 ist es für Altlandrat Eberhard Nuss eine Herzensangelegenheit, die BürgerInnen im Landkreis Würzburg darüber zu informieren, wie man gut für sich vorsorgen kann, falls man durch Alter, Krankheit oder Unfall seine alltäglichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Kürzlich hielt Nuss auf Einladung des hiesigen Obst- und Gartenbauvereins (OGV) seinen Vortrag „Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter“ im gut besuchten Pfarrheim. Anschließend gab es für die begeisterten ZuhörerInnen frisches Kesselfleisch.

"Keine Generation kann sich auf ein sorgenfreies Leben einrichten. Jeder von uns kann durch einen Unfall, durch eine Krankheit oder ganz einfach durch das Alter in eine Situation kommen, in der wir die einfachen Angelegenheiten unseres täglichen Lebens nicht mehr selbst erledigen können", erläuterte Eberhard Nuss in seinem Vortrag und führte weiter aus: "Vieles im Leben obliegt aber unserer ganz persönlichen Entscheidung und Verantwortung. Deshalb sollte man sich in guten Tagen mit folgenden Fragen befassen:

  • Was wird aus mir, wenn ich einmal auf die Hilfe meiner Mitmenschen angewiesen bin?
  • Wer handelt und wer entscheidet dann für mich?
  • Wird mein persönlicher Wille dann noch beachtet?
  • Wie treffe ich eine Aussage für einen schweren Krankheitsfall oder Unfall mit der Festlegung, wie es medizinisch mit mir weiter gehen soll?"

Der Altlandrat erklärte, dass für die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall folgende drei Instrumente zur Verfügung stehen: Die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.

Die Unterschiede machte Eberhard Nuss in einer kurzen Übersicht deutlich:

Vorsorgevollmacht

"Wir beauftragen in guten Zeiten eine Person unseres Vertrauens mit der Erledigung von Aufgaben, die wir später irgendwann vielleicht nicht mehr selbst besorgen können. Wir geben genaue Anweisungen, wie mit uns und mit unserem Vermögen umgegangen werden muss."

Betreuungsverfügung

"Wir legen in guten Zeiten fest, welche Person im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht als unsere Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll, wenn keine oder nur eine unzureichende Vollmacht vorliegt."

Patientenverfügung

"Sie ist eine Aussage für einen schweren Krankheitsfall oder Unfall mit der Festlegung, was medizinisch mit uns geschehen soll – und vor allem was nicht! Die Entscheidung darüber ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die nur wir selbst treffen können."

Zu diesen drei Möglichkeiten informierte der Altlandrat außerdem über das neue Ehegattennotvertretungsrecht und gab Tipps zur Aufbewahrung dieser Dokumente und zur Information der Familie, sowie der Hausärztin oder des Hausarztes.

Zudem stellte er entsprechende Dokumente aus der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vor, die das Thema umfassend beleuchtet, alle nötigen Formulare zum Ausfüllen enthält und unter folgendem Link kostenlos downgeloaded werden kann:

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/vorsorge_f%C3%BCr_unfall__krankheit_und_alter_21._auflage_stand_januar_2023_br.pdf.

Die 68-seitige Broschüre ist nicht zum Ausfüllen am PC geeignet, da die beinhalteten Formulare immer ausgedruckt und mit persönlicher Originalunterschrift versehen werden müssen, um rechtlich gültig zu sein. Alternativ zum Download kann die Broschüre mit heraustrennbaren Formularen auch im Buchhandel unter der ISBN 978-3-406-79609-8 zum Preis von 7,90 € erworben werden. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für blinde und sehbehinderte Menschen als Hörfassung, in Punktschrift und Großdruck heraus. Die E-Mail-Adresse lautet: bit(at)bbsb.org.

Herausgeber der Broschüre ist das Bayerische Staatsministerium für Justiz. Es möchte alle BürgerInnen ausdrücklich ermuntern, sich mit den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten zu befassen: "Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich – so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für diejenigen liefern, die sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließen."

Für Altlandrat Nuss ist es eine Herzensangelegenheit, die BürgerInnen über ihre persönlichen Vorsorgemöglichkeiten zu informieren. Sein Vortrag im Pfarrheim war gut besucht. (Foto: OGV Margetshöchheim)
Beim anschließenden Kesselfleischessen war für das leibliche Wohl gesorgt. (Foto: OGV Margetshöchheim)