Gemeinde erstattet freiwillig einen Teil der KiTa-Beiträge für Corona-Monate

Eltern hatten es in der Pandemie in mehrfacher Hinsicht besonders schwer, vor Allem wenn zeitweise auch noch die Betreuungseinrichtungen geschlossen waren wie zu Beginn des Jahres. Allen Eltern, die ihre Kinder von Januar bis Mai 2021 an weniger als fünf Tagen im Monat in der Notbetreuung hatten, wird zumindest die finanzielle Belastung genommen: die Beiträge werden erstattet. Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten zu 70%, den Rest sollen auf dessen Wunsch die Kommunen finanzieren. In der Juli-Sitzung stimmte der Gemeinderat zwar einstimmig zu, die restlichen 30% zu übernehmen, allerdings zähneknirschend.

Die Gemeinde legt mit ihrem Anteil von 30% insgesamt rund 9.600 Euro für die Erstattung der KiTa- und Mitti-Beiträge in Margetshöchheim dazu. Es sei kein guter Stil von der Staatsregierung, etwas zu beschließen und dann die Kommunen um Finanzierung zu bitten, hieß es aber aus dem Gremium. Etliche Gemeinderäte zeigten sich über den Vorgang irritiert und vermuteten einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip. Das seit 2004 in der Bayerischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip (von Konnexität = Zusammenhang) besagt im Grunde "Wer bestellt, der zahlt": beschließt z.B. der Bund Mehrausgaben, kann er die Kosten nicht einfach an die Gemeinden durchreichen, sondern muss selbst für die Finanzierung seiner Aufgaben aus eigenen Töpfen gesorgt haben. Aus dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales heißt es auf Nachfrage dieser Redaktion, dass das Konnexitätsprinzip hier nicht verletzt werde, weil die Kommunen freiwillig zur Kasse gebeten werden: "Der Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021 ist ein Angebot des Freistaates an die Träger von Kindertageseinrichtungen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern und bezweckt die finanzielle Entlastung der Eltern in dieser schwierigen Zeit. Da Kindertagesbetreuung in erster Linie kommunale Pflichtaufgabe ist und der Freistaat Bayern lediglich refinanzierend auftritt, wurde für den Bereich des Beitragsersatzes zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden Einigkeit darüber erzielt, dass sich Kommunen in Höhe von bis zu 30 % am Beitragsersatz beteiligen können." Weiter heißt es aus dem Ministerium: "Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, das Angebot des Freistaates, Beitragsersatz zu leisten, anzunehmen. (...). Ob sich die Gemeinde nun mit 30 %, 15 % oder 0 % beteiligt, ist dabei nicht von Relevanz. Maßgebend für die Förderung ist ausschließlich, dass die Eltern vom Elternbeitrag befreit werden bzw. dieser ggf. erstattet wird. Es besteht auch kein Rechtsanspruch des Trägers gegenüber der Kommune, den 30 % Anteil zu tragen."