Update: Die Margarethenhalle wird vorerst doch nicht zur Flüchtlingsunterkunft
Im November 2023 hieß es, dass wegen der großen Zahl von Asylanträgen im Landkreis ab diesem Frühjahr womöglich Geflüchtete in der Margarethenhalle untergebracht werden sollten. Diese Option hat sich nun aber in Luft aufgelöst, aus der Halle wird vorerst keine Flüchtlingsunterkunft. Dafür gibt es mehrere Gründe.
In der November-Sitzung 2023 wurde im Gemeinderat bekanntgegeben, dass die Margarethenhalle ab dem Frühjahr 2024 wahrscheinlich als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden sollte. Auf der Bürgerversammlung im selben Monat meinte Bürgermeister Waldemar Brohm damals angesichts der hohen Zahlen Geflüchteter im Landkreis: "Das Problem muss in Berlin gelöst werden, aber wir können uns als Kommune nicht einfach wegtauchen". Landrat Thomas Eberth hatte derzeit angekündigt, dass es mittelfristig ein Problem mit der Unterbringung Geflüchteter im Landkreis geben würde. Anhand der Zahl bereits aufgenommener Flüchtlinge wurden vom Landratsamt damals Ranglisten der Kommunen erstellt; Margetshöchheim stand auf Platz 5.
Die Margarethenhalle eignet sich schlecht als Unterkunft - auch wegen anstehender Baumaßnahmen an der Tennishalle
Demnach hätte die Margarethenhalle möglicherweise ab dem Frühjahr 2024 als Flüchtlingsunterkunft belegt werden sollen. Die Gemeinde ging damals davon aus, dass Margetshöchheim wohl ab März 2024 Flüchtlinge zugewiesen bekäme. Brohm stellte damals allerdings schon in Frage, inwieweit sich ein öffentliches Gebäude wie die Margarethenhalle überhaupt als Notunterkunft eigne, da beispielsweise Duschen gänzlich fehlen. Sanitärcontainer waren derzeit kaum noch zu bekommen, der Markt war quasi leergekauft. Selbst wenn Duschcontainer nun erhältlich wären, würde sich aktuell aber ein neues Problem ergeben: ab März wird der Hof der Margarethenhalle nur noch eingeschränkt nutzbar sein, und zwar wegen der anstehenden Baumaßnahmen für den Umbau der Tennishalle. Der Bürgermeister berichtet auf Nachfrage, dass der Durchgang für Fußgänger zwar begehbar bleibt, aber der Hof für die Dauer von 6-8 Monaten nur sehr eingeschränkt nutzbar sein wird. Feierlichkeiten werden im Hof während der Bauarbeiten nicht möglich sein.
Die Zahl der Asylanträge sinkt bundesweit
Ein weiterer Punkt ist, dass neben neuen Sammelunterkünften auch ausreichend dezentrale Unterbringungskapazitäten im Landkreis geschaffen werden konnten. Monatelang rief das Landratsamt öffentlich dazu auf, nicht genutzte private oder gewerbliche Wohnimmobilien für die Unterbringung Geflüchteter bereitzustellen und hatte damit Erfolg, erklärt Bürgermeister Brohm, der zugleich stellvertretender Landrat ist. Das Landratsamt sucht allerdings weiterhin leerstehende Immobilien (siehe unten). Nicht zuletzt sind die Zahlen der Asylerstanträge seit Dezember 2023 rückläufig und nach neuesten Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bundesweit deutlich gesunken. Verglichen mit Dezember 2023 ging die Zahl der Asylanträge binnen vier Wochen im Januar 2024 um fast 10.000 zurück. Vergleicht man die aktuellen Zahlen mit Januar 2023, so schrumpfte die Anzahl an Erstanträgen innerhalb eines Jahres um über 9 %, die Zahl an Folgeanträgen sogar um fast 19 %. Das macht sich auch in Bayern bemerkbar, denn der Freistaat gehört mit 16,5 % aller gestellten Asylanträge nach Nordrhein-Westfalen (21,7 %) zu den beliebtesten Bundesländern für Geflüchtete.
Grafik: Screenshot Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Der Landkreis sucht weiterhin leerstehende Immobilien zur Unterbringung Geflüchteter
Wie aus einer Pressemiteilung vom 12. Januar 2024 hervorgeht, sucht der Landkreis Würzburg nichtsdestotrotz weiterhin dringend nach Wohnraum für die Unterbringung Geflüchteter:
"Landrat ruft dringend dazu auf, leerstehende Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten anzubieten - Belegung von Turnhallen ist jetzt nicht mehr auszuschließen
Die Flüchtlingsströme aus der Ukraine, Syrien, Afghanistan und anderen Ländern reißen nicht ab. Auch dem Landkreis Würzburg werden derzeit mehr als 50 Geflüchtete pro Woche aus der Ankereinrichtung Geldersheim zugewiesen. Parallel dazu ist bezahlbarer Wohnraum knapp und die Lage am Wohnungsmarkt ist immer noch sehr angespannt.
Deshalb sucht der Landkreis nach wie vor dringend Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern. Landrat Thomas Eberth appelliert an Gebäudeeigentümer, der zwischenzeitlich gegründeten Task Force leerstehende Immobilien unbedingt anzubieten: „Die Gemeinden und der Landkreis sitzen bei der gesetzlichen Verpflichtung, Geflüchtete unterzubringen, in einem Boot. Wohnraum für Geflüchtete ist aktuell das, was wir am dringendsten benötigen. Die Belegung von Turnhallen sehe ich zwar als allerletztes Mittel, wenn wir die uns zugewiesenen Personen anderweitig nicht mehr unterbringen können. Es muss aber klar sein, dass wir auch Turnhallen längerfristig belegen müssen, wenn uns andere Unterbringungsmöglichkeiten fehlen.“
Dass bezahlbarer Wohnraum für Geflüchtete, Betreuung und Personal fehlt, hatte Eberth bereits in mehreren Appellen an die Bundesregierung adressiert, auch im Einklang mit seinen Kolleginnen und Kollegen.
„Allen, die bereits Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt haben, danke ich von Herzen für das solidarische Zusammenhalten,“ schließt Eberth seine eindringliche Bitte ab.
Unterkünfte, die der Landkreis Würzburg im Rahmen seiner staatlichen Aufgaben betreibt, sind Notunterkünfte und dezentrale Unterkünfte.
Welche Objekte eigenen sich als Notunterkunft?
Für Notunterkünfte werden große Räumlichkeiten (wie Lagerhallen) gebraucht, in denen eine größere Zahl an Asylbewerbern vorübergehend in Räumen oder abgeteilten Parzellen untergebracht werden können. Wichtig hierbei ist, dass entweder Sanitäranlagen vorhanden sind oder genug Platz für WC- und Duschcontainer ist. Hierbei wird ein Mietvertrag über das Objekt geschlossen. Der Betrieb der Unterkunft erfolgt durch den Landkreis. Die Bewohner werden durch „Kümmerer“ vor Ort betreut, zudem sind Security-Kräfte eingesetzt.
Welche Objekte eignen sich als dezentrale Unterkunft?
Darüber hinaus werden Objekte gesucht, die als sogenannte dezentrale Unterkünfte dienen. Dafür eignen sich normale Häuser oder ehemalige Gaststätten ab einer gewissen Unterbringungskapazität von mindestens zehn Personen. Bei dieser Variante erhält der Unterkunftsbetreiber pro Tag pro untergebrachter Person 20 Euro inklusive Nebenkosten. Die Räume (Schlafzimmer, Küche, Bad) müssen mit Mobiliar eingerichtet sein. Dem Unterkunftsbetreiber obliegen einige Betreuungsaufgaben, etwa die tägliche Anwesenheitskontrolle der Bewohner.
Angebote können bei André Feil, Tel. 0931 8003-5145, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Sophia Laas Tel. 0931 8003-5902, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingereicht werden."