In letzter Zeit häufen sich Probleme mit Ratten im Bereich der Nordstraße und dem Sandflurweg. Die anpassungsfähigen Nager können Krankheiten übertragen und schnell zur Plage werden. Die Gemeinde darf gegen die Schädlinge wegen EU-Vorschriften nur noch bedingt vorgehen. Bürger können selbst aber viel tun, um die Verbreitung von Ratten zu verhindern.
In den vergangenen Monaten wurden der Gemeinde von Anwohnern vermehrt Rattensichtungen im Bereich der Nordstraße und dem Sandflurweg gemeldet. Die Nagetiere gehören zu den anpassungs- und widerstandsfähigsten Kulturfolgern des Menschen, können jedoch gefährlich werden, weil Ratten auch für Menschen ansteckende Krankheiten übertragen. Früher konnte man drohenden Rattenplagen großräumig mit Giftködern entgegenwirken, doch dies ist Kommunen durch EU-Vorschriften mittlerweile verboten. Denn die meisten Fraßköder enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe (sogenannte Antikoagulanzien), und diese bergen erhebliche Risiken für Mensch, Tier und Umwelt. Die Wirkstoffe sind giftig für Menschen, Tiere und Wasserorganismen. Die Stoffe gelangen häufig in die Umwelt (z.B. bei Verwendung in der Kanalisation, durch Auswaschen bei Regen oder Verschleppung durch Tiere) und wirken dort dauerhaft schädlich. Privatleute dürfen im Handel erhältliche Giftköder gegen Mäuse und Ratten weiterhin einsetzen; dabei sollten aber unbedingt Handschuhe getragen werden (Vergiftungen sind auch über die Haut möglich) und Köderboxen verwendet werden, damit sich andere Tiere nicht vergiften und die Wirkstoffe nicht in den Boden oder Wasserkreislauf gelangen. Folgende Mäuse- und Rattenarten dürfen bekämpft werden: Hausratte, Wanderratte, Erdmaus, Feldmaus, Hausmaus, Rötelmaus und Schermaus.
Ratten leben generell gerne und zahlreich in der Kanalisation, auch in Margetshöchheim. Allerdings darf die Gemeinde wegen der geltenden EU-Richtlinien seit 2019 keine gesamtheitliche Beköderung von Kanälen mehr durchführen. Ein Befall mit Ratten muss erst dokumentiert und übergeordneten Behörden angezeigt werden, um handeln zu können. Zudem wäre nachzuweisen, dass durch die Ratten ein erhöhtes Gesundheitsrisiko entsteht. Im Klartext: "Fraßköder dürfen nach der aktuellen Rechtsprechung nur noch in Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung durch das Landratsamt verwendet werden, wenn eine gesundheitliche Gefährdung droht", erläutert Daniel Biermann vom Technischen Bauamt. Um eine Rattenpopulation zu dezimieren, sollen stattdessen primär bestimmte tierschutzgerechte Fallen eingesetzt werden. Die Gemeinde wird nun versuchen, die Lage in der Nordstraße und im Sandflurweg durch die Aufstellung von Fallen einzudämmen. Generell ist die Gemeinde jedoch nur für die Schädlingsbekämpfung auf öffentlichem Grund zuständig. Auf privaten Grundstücken sind die Eigentümer für die Bekämpfung selbst verantwortlich.
Bürger und Bürgerinnen können selbst etliche Maßnahmen ergreifen, um die Ansiedlung von Ratten zu verhindern:
♦ Ratten haben einige Fressfeinde, darunter Wiesel, Mäusebussard, Turmfalke und Schleiereule. Die Ansiedlung solcher Jäger kann unterstützt werden durch Ansitze oder Nisthilfen
♦ Entsorgen Sie keine Speisereste oder Nahrungsabfälle über die Kanalisation
Dies ist die Hauptursache für Rattenbefall in den einzelnen Gemeindegebieten. Nahrungsmittelreste und Küchenabfälle über die Kanalisation zu entsorgen, ist verboten, da die Tiere dadurch angelockt werden. Geben Sie Speisereste immer in den Hausmüll und nicht in die Toilette oder das Spülbecken!
♦ Stellen Sie Müllbehälter verschlossen und erst am Tag der Leerung an die Straße
♦ Entsorgen Sie keine Speisereste auf dem Kompost, insbesondere keine Fleisch-, Fisch- oder Milchprodukte, und nutzen Sie möglichst geschlossene Komposter
♦ Verfüttern Sie kein Vogelfutter in Futterhäusern mit "Streuwirkung" oder in ungeschützter Form wie Meisenknödel; herabfallendes Vogelfutter ist für Ratten eine ideale Nahrungsquelle
♦ Stellen Sie im Außenbereich kein Tierfutter bereit (z.B. Katzenfutter auf der Terrasse)
♦ Werfen Sie unterwegs keine Speisereste achtlos in die Natur, sondern in Müllbehälter
♦ Füttern Sie keine Wasservögel oder Tauben im Außenbereich, da davon auch Ratten angelockt werden
♦ Verhindern Sie das Eindringen von Ratten in Gebäude, indem Sie alle Öffnungen verschließen (Kellerfenster schließen, Lüftungs-Öffnungen mit engmaschigem Drahtgitter mit Maschenweite unter 18 mm verschließen, alle Luken, Ritzen und Spalten besonders an Versorgungsleitungen mit Stahlwolle und Mörtel verschließen, etc)
♦ Schadhafte Kanalrohre im Keller, defekte Drainageleitungen und Hausanschlüsse sowie kaputte Regenfallrohre und Bodenabläufe bieten Ratten ideale Zugangsmöglichkeiten. Lassen Sie solche Schäden unverzüglich beheben
♦ Vermeiden Sie auf Ihrem Grundstück Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten, z.B. offen gelagerter Unrat oder Sperrmüll, dichtwachsende Bodendecker an der Hauswand, etc
Wissenswertes über die Ratte:
- Ratten sind Allesfresser; sie bevorzugen kohlenhydratreiche Kost und frische Nahrung
- Ratten können hervorragend schwimmen, tauchen, springen und klettern. Sie springen aus dem Stand 1 Meter hoch und können niedrige Hauswände und Fallrohre genauso erklimmen wie Holzstangen von Vogelfutterhäusern oder Meisenknödel im Baum. Ratten können hervorragend riechen und tasten. Die Nager sind dämmerungsaktiv, passen sich aber an den Aktivitätsrhythmus von Menschen an. Ratten bewegen sich auf bestimmten Wegen, die nur selten verlassen oder ausgedehnt werden. Ratten können sich durch kleinste Spalten von nur 1-2 cm Breite zwängen. Bei guter Nahrungsquelle und gutem Nistplatz beiben Ratten über einen längeren Zeitraum in einem festen Revier. Deutliches Zeichen eines Rattenbefalls sind Kotspuren; die dunklen, ovalen Köttel sind ca. 12 - 19 mm lang und 3 - 7 mm dick. Nagespuren an Engstellen wie Mauerdurchbrüchen oder offene Löcher und Baue können ebenfalls auf die Anwesenheit der Tiere hindeuten
- Die Fortpflanzung findet meist im Frühjahr bis Spätsommer statt. Weibliche Tiere sind zwei bis fünf Mal im Jahr trächtig. Nach etwa drei Wochen werden durchschnittlich 8 Junge geworfen. Diese sind nach drei Monaten selbst fortpflanzungsfähig.
Aufgrund der ausgeprägten Anpassungs- und Fortpflanzungsfähigkeit von Ratten sollten Sie bei einem Befall möglichst schnell Gegenmaßnahmen ergreifen
Detaillierte Informationen stellt auch die Stadt Würzburg auf Ihrer Homepage zur Verfügung unter https://www.wuerzburg.de/themen/gesundheit-soziales/verbraucherschutz/aktuelles/523466.Ratten----vorbeugen-und-bekaempfen--.html
