Laut dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind alle Kommunen im Freistaat verpflichtet, bis Juni 2028 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu planen. Der Landkreis Würzburg unterstützt die Gemeinden nun aktiv bei der Wärmeplanung: Durch Vorab-Analysen sollen interkommunale Synergiepotenziale erörtert werden. Ergebnisse werden in diesem Jahr erwartet.
Zum Jahresbeginn 2024 ist in Bayern das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Gemeinden im Freistaat, bis Ende Juni 2028 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu planen. Der Landkreis Würzburg möchte seine 52 Gemeinden bei dieser Herausforderung aktiv unterstützen. Deshalb hat der Kreistag kürzlich die Erstellung einer Vorab-Analyse beschlossen, um mögliche Synergiepotenziale aufzudecken. Erste Ergebnisse werden in diesem Jahr erwartet.
Dies teilt das Landratsamt Würzburg in der folgenden Pressemitteilung mit:
Unterstützung für Gemeinden auf dem Weg zur Wärmewende: Kreistag beschließt Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung
Der Kreistag des Landkreises Würzburg hat in seiner letzten Sitzung 2024 beschlossen, die Landkreisgemeinden bei der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen. Mit einem neuen Förderformat des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die Erstellung eines Kurz-Energienutzungsplans (Kurz-ENP) ermöglicht. Ziel ist es, sinnvolle interkommunale Zusammenschlüsse zu identifizieren, um die Wärmeplanung effizient und gemeinschaftlich zu gestalten.
Das bayerische Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet alle Gemeinden bis Ende Juni 2028 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu planen. Um diese Herausforderungen insbesondere für kleinere Gemeinden zu bewältigen, soll der Kurz-ENP als Vorabanalyse klären, welche Gemeinden Synergiepotenziale haben und sich als sogenannte „Planungskonvois“ eignen. Dies bietet die Möglichkeit, regionale Wärmepotenziale über Gemeindegrenzen hinweg effizient zu nutzen und personelle sowie finanzielle Ressourcen zu schonen.
„Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein für die Klimaneutralität Bayerns bis 2040 und ein Meilenstein für eine nachhaltige Zukunft unseres Landkreises“, betonte Landrat Eberth. Die Mehrheit der Landkreisgemeinden hat bereits Interesse an der Vorabanalyse signalisiert, wie eine Umfrage im September 2024 ergab. Mit einem Eigenanteil von rund 10.000 Euro und einer Förderquote von 80 Prozent ist das Projekt zudem finanziell gut umsetzbar.
Ergebnisse der Vorabanalyse für 2025 erwartet
Die Erstellung des Kurz-ENP wird vom Stabsstellenfachbereich für Klimaschutz, Energiewende und Mobilität organisiert und fachlich begleitet. Als nächster Schritt wird ein Fachbüro für die Erstellung der Vorabanalyse gesucht und eine Förderung für die Maßnahme beantragt. Für die konkrete Erstellung der Vorabanalyse wird mit einer dreimonatigen Bearbeitungszeit gerechnet. Die Ergebnisse werden im kommenden Jahr erwartet und sollen den Gemeinden eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten.
Der Kreistag hat damit einen weiteren wichtigen Schritt für die Wärmewende im Landkreis Würzburg eingeleitet. Mit dem Beschluss werden nicht nur die Grundlagen für eine effektive Wärmeplanung gelegt, sondern auch die Gemeinden personell und finanziell entlastet.
In Margetshöchheim kam das Thema Wärmeplanung bereits in der Bürgerversammlung im November 2024 auf. Im Folgenden der thematisch passende Auszug aus dem damaligen Blog-Bericht zur Bürgerversammlung vom 18. Dezember 2024 (den kompletten Bericht finden Sie unter https://www.margetshoechheim-blog.de/politik-gemeinde/gemeinde-gemeinderat/969-%C3%A4rztehaus-ii,-nahw%C3%A4rme,-solarpark-die-b%C3%BCrger-hatten-viele-fragen-bei-der-b%C3%BCrgerversammlung)
Bekommt Margetshöchheim ein Nahwärme-Netz?
Schon im Vorfeld der Bürgerversammlung hatte die Gemeindeverwaltung Nachfragen wegen einer möglichen Nahwärmeversorgung in Margetshöchheim erhalten. Um im Rahmen der Energiewende Deutschlands Treibhausgasemmissionen zu reduzieren und das Land bis 2045 klimaneutral zu machen, spielt die Wärmeversorgung die bedeutendste Rolle. Denn in Deutschland macht die Wärmeversorgung über 50 % des gesamten Energieverbrauchs aus und ist damit für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich. Aktuell werden etwa 80 % des Wärmeverbrauchs durch fossile Energien wie Gas und Öl gedeckt. Zum 1. Januar 2024 trat das von der Ampel-Koalition beschlossene Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft; es schreibt unter Anderem vor, dass Kommunen über 100.000 Einwohner bis 2026 und Kommunen unter 100.000 Einwohner bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung realisiert haben müssen. Zu den möglichen Wärmequellen aus erneuerbaren Energien zählen z.B. Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse, grünes Methan, grüner Wasserstoff, Öko-Strom und Abwärme aus Industrien, Rechenzentren usw. Die bayerische Staatsregierung unterstützt Kommunen, die sich bereits vor der verpflichtenden Frist auf den Weg machen, etwa mit der Erstellung einer Vorprüfung. Zudem werden Zusammenschlüsse mehrerer kleiner Gemeinden zu sogenannten Konvois unterstützt.
Dazu gehört auch Margetshöchheim; im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Scheckert-Lausrain hat sich der Gemeinderat bereits Gedanken zum Thema gemacht. Bürgermeister Brohm erläuterte in der Bürgerversammlung, dass ein entsprechender Energienutzungsplan vor Beginn des Ukraine-Kriegs als nicht wirtschaftlich erachtet wurde, sich die Parameter aber geändert haben. Auch in der interkommunalen Allianz ILE Main-Wein-Garten habe man sich mit den sieben Nachbargemeinden mit dem Thema befasst. Eine Nahwärmeplanung könne für das gesamte ILE-Gebiet oder einzelne Gemeinden erstellt werden; "sinnhaft ist es sicherlich, wenn die Gemeinden relativ nah beieinander liegen", meinte Brohm. Er berichtete, dass die Gemeinden Margetshöchheim und Zell bereits eine Anfrage an die MFN wegen einer möglichen Anbindung an das Wärmenetz der Stadt Würzburg gestellt haben und dass die MFN im Rahmen des sogenannten Scopings bereits Überflüge der Ortsgebiete durchgeführt hat; die Ergebnisse würden derzeit geprüft. Auf ihrer Homepage teilt die Mainfranken-Netze GmbH allerdings mit, dass "für einzelne Bereiche frühestens im Jahr 2026 konkrete Aussagen hinsichtlich der künftigen Verfügbarkeit von Fern- und Nahwärme" getroffen werden können. Weiter heißt es dort: "Wo überall die Fernwärme ausgebaut bzw. erweitert werden soll, ist in einigen Gebieten erst absehbar, wenn die kommunale Wärmeleitplanung abgeschlossen ist und die Ergebnisse in eine konkrete Maßnahmenstruktur überführt. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2026 der Fall sein. Prinzipiell wird aus Effizienz- und Rentabilitätsgründen nur noch das Heißwassernetz weiter ausgebaut. Die Verteilungsleitungen des Dampfnetzes werden nicht mehr erweitert, weil diese anschließend im Zuge der Umstellung wieder angepasst werden müssten." Bürgermeister Brohm erläuterte in der Bürgerversammlung, was das konkret bedeuten würde: "Die Nahwärmeversorgung bedeutet Glasfaser-Ausbau im Quadrat; die gesamte Gemeinde müsste von Nord nach Süd einmal komplett umgegraben werden".
Weitere Informationen über die Kommunale Wärmeplanung und häufig gestellte Fragen der Bürger finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Ministeriums für Wirtschaft unter https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/
