Gemeinde lockert Vorgaben für Solaranlagen im Altort

Nach den kontroversen Diskussionen im Bauausschuss hat der Gemeinderat nun die Vorschriften für Solaranlagen im Altort gelockert. Für Bauherren wird es im Sanierungsgebiet damit ab sofort etwas einfacher, Sonnenenergie zu nutzen. Etliche Punkte waren strittig, die Fraktionen waren sich alles andere als einig.

Wie schon in den Vorberatungen bewegten sich die Diskussionen um Photovoltaikanlagen (im Folgenden der Einfachheit halber "Solaranlagen" genannt) im Altort erneut im Spannungsfeld zwischen Ästhetik und Autarkie (siehe auch Blog-Artikel https://www.margetshoechheim-blog.de/politik-gemeinde/baumasnahmen-dorfentwicklung/420-%C3%A4sthetik-oder-autarkie-weiter-kontroverse-debatten-um-solaranlagen-im-altort). Bisher konnten Solaranlagen im Altort nur installiert werden, wenn der örtliche Sanierungsberater die Planung kannte und die Anlage die strengen Auflagen der Gestaltungssatzung erfüllte (Nichteinsehbarkeit, Größe, Anordnung, etc.) oder eine Ausnahmegenehmigung des Bauausschusses vorlag. An diesem Vorgehen ändert sich grundsätzlich nichts, außer dass die Vorgaben nun gelockert wurden. Eine neue Solaranlage im Altort muss weiterhin vom Sanierungsberater beurteilt und dem Bauausschuss vorgelegt werden. Erfüllt eine Anlage alle Voraussetzungen, muss sie genehmigt werden.

"Wir sind die erste Gemeinde, die das umsetzt. Der Handlungsbedarf ist da", erklärte Bürgermeister Norbert Götz (CSU) im Gremium zur Grundsatzdebatte. Die GemeinderätInnen hatten auch beim endgültigen Beschluß um die Änderung der Gestaltungssatzung recht gegensätzliche, aber klare Positionen. "Das Ortsbild ist ein immaterieller Wert", den es zu schützen gelte, meinte etwa der MM-Fraktionsvorsitzende Gerhard von Hinten. Sein Fraktionskollege Sebastian Baumeister verwies darauf, dass Margetshöchheim seit Jahren eine "über die Grenzen hinaus geschätzte" Gestaltungssatzung habe und meldete angesichts der Lockerung für Solaranlagen "höchste Bedenken" an. Auf sogenannten Einzeldenkmälern, die beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gelistet sind und von denen Margetshöchheim einige hat, bleiben Solaranlagen weiterhin unzulässig. Die Margetshöchheimer Mitte wollte, dass dieses Verbot auch auf sogenannte ortsbildprägende Gebäude ausgeweitet wird. Weil das Prädikat "ortsbildprägend" im Gegensatz zum Denkmalschutz nicht nach einheitlichen Kriterien vergeben werden kann, ist der örtliche Sanierungsberater im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für die Klassifizierung zuständig. Da der Sanierungsberater sowie der Bauausschuss sowieso in jede geplante Solaranlage involviert sind, wiesen die GemeinderätInnen das Ansinnen der MM mehrheitlich ab. Die Fraktionen von SPD/UB und CSU machten sich für eine Lockerung der Gestaltungssatzung stark. Gemeinderätin Daniela Kircher (SPD) sah in der Beschlussvorlage, den Verwaltungsleiter Marcel Holstein anhand der Stellungnahmen vom Landesamt für Denkmalschutz, der Regierung von Unterfranken sowie des Sanierungsberaters ausgearbeitet hatte, alle Empfehlungen der Fachleute umgesetzt. "Jedes Gebäude ist individuell und wir haben im Bauausschuss noch nie einen Beschluss ohne die Stellungnahme des Sanierungsberaters gemacht", gab sie zu Bedenken. Parteikollege Marco Herbert meinte, "das Orstbild ist schön, die Grundsätze gut, aber Bauherren werden ziemlich bevormundet". Die Gemeinde sei "streng im Hinblick auf eine Sache, die Nutzen bringt". Simon Haupt von der CSU meinte, man dürfe sich der Energiewende nicht verschließen und werde sich "an den Anblick von Solaranlagen auf den Dächern gewöhnen müssen". Er sieht die neue Gestaltungssatzung als "ersten Entwurf, den man bei Bedarf nachjustieren" könne.

Folgende Aspekte von Solaranlagen im Altort wurden diskutiert:

- Stromerzeugung nur zum Eigenbedarf

- Mindestgröße je Feld und Dachseite

- Anordnung nur rechteckig und ohne Aussparungen / Zacken mit mindestens 5 Metern Abstand zum straßenseitigen Ortgang

- Nichteinsehbarkeit vom öffentlichen Straßenraum

- Farbe schwarz ohne Umrandung, mit schwarzer Unterkonstruktion

Der Passus zum Eigenbedarf wurde auf Antrag der CSU nach kurzer Beratungspause mehrheitlich gekippt. Die Mindestgröße je Feld wurde auf 8 qm festgelegt, Aussparungen oder Zickzack-Anordnungen sind unzulässig. Beim Abstand zum straßenseitigen Ortgang einigten sich die GemeinderätInnen mehrheitlich auf 2 Meter. Die Nichteinsehbarkeit gilt jetzt nur noch für die Straße, die dem Gebäude zugeordnet ist (Adresse). In Bezug auf die Farbgebung wurde der Vorlage mehrheitlich zugestimmt, zudem werden auch Module in der Farbe der Dacheindeckung erlaubt. Neu ist zudem, dass die "Gebietsfestsetzung für Voltaikanlagen" aufgehoben wurde, dadurch entfällt die Unterscheidung zwischen westlichem und östlichem Geltungsbereich der Satzung. Die MM trug die Änderungen der Gestaltungssatzung wegen der Bedenken um die Ästhetik im Altort nicht mit.

Die neue Gestaltungssatzung gilt seit dem Beschluss am 21. Juni 2022. Sobald die neue Satzung ausgearbeitet ist, wird der Link hier veröffentlicht.